Die Haftung des Architekten und Ingenieurs – Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure aus anwaltlicher Sicht

Wann findet das Seminar statt?

Online | Mittwoch, 29. Oktober 2025 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61154-25

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht.

Worum geht es?

Das Haftungsrecht der Architekten und Architektinnen sowie der Ingenieure und Ingenieurinnen ist geprägt von hoher Komplexität, vielschichtigen Lebenssachverhalten, im Regelfall einer Vielzahl von Beteiligten und einem Spannungsfeld auch zum (Haftpflicht-)Versicherungsrecht. Sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen als auch bei deren Abwehr ist daher aus anwaltlicher Sicht eine Vielzahl von Besonderheiten zu berücksichtigen, um die Interessen der jeweiligen Mandanten und Mandantinnen bestmöglich zu vertreten. Das betrifft insbesondere die Sicherung möglicher Ansprüche und die Verhinderung von deren Verjährung einerseits sowie bestmögliche und effektive Strategien zur Abwehr solcher Ansprüche andererseits. Gegenstand dieses Seminars sind u. a. die Voraussetzungen für die Haftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin unter Berücksichtigung der §§ 650p ff. BGB, das diesbezüglich geltende Verjährungsrecht, die Berücksichtigung von Belangen der Berufshaftpflichtversicherungen sowie die Sicherung von Ansprüchen gegen übrige am Bau Beteiligte. Dabei wird der Schwerpunkt jeweils auf praktisch relevante Problemfelder und deren Lösung aus Sicht des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin gelegt.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Haftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin für Mängel sowohl vor als auch nach Abnahme der Leistung

  • Unterschiede in der Haftung zwischen Planungs-/Ausschreibungs- und Überwachungsfehlern

  • Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen

  • Berücksichtigung der aus der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin resultierenden Belange

  • Strategien zur Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen bzw. Ingenieure und Ingenieurinnen

Wann findet der Vortrag statt?

10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Dr. Jannis Matkovic
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Augsburg, Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität Marburg

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 273 € Mitglieder Anwaltverein
  • 303 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Die Haftung des Architekten und Ingenieurs – Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure aus anwaltlicher Sicht

Persönliche Beratung
Beate Straubel