Die Kündigung (schwer)-behinderter Menschen aus arbeits-, sozial- und verwaltungsrechtlicher Sicht

Achtung: Es sind nur noch wenig Plätze frei. Sichern Sie sich jetzt Ihre Teilnahme!
Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 28. November 2022 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61051-22

An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeits- und Sozialrecht sowie an Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen.
Worum geht es?
Bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer/-innen stellen sich in der Praxis zahlreiche arbeits-, sozial- und verwaltungsrechtliche Fragen. Daneben spielen auch vermehrt gesundheitliche Aspekte eine Rolle bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der dreigleisige Rechtsweg fordert Kenntnisse der sozial-, arbeits- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften, die bei einer Kündigung (schwer)-behinderter Menschen zu beachten sind. Mit diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur Kündigung schwerbehinderter Menschen, sowie der Begriff der Behinderung, das Verfahren zur Feststellung der Behinderung und Gleichstellung mit Blick auf den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 168 ff. SGB IX dargestellt. Zur optimalen Mandatsbearbeitung werden Handlungsanleitungen/Klageanträge usw. für das Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zur Durchsetzung bzw. Ablehnung der Zustimmung des Integrationsamts aufgezeigt sowie der Anwendungsbereich des besonderen Kündigungsschutzes mit praktischen Handlungsempfehlungen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht dargestellt.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Feststellungs- und Anerkennungsverfahren: Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft/Grad der Behinderung, Gleichstellung, sozialgerichtliche Durchsetzung der Anerkennung einer Schwerbehinderung, die verwaltungsrechtliche Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamt und gerichtliche Durchsetzung/Abwehr
  • Der besondere Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen: Anwendungsbereich des bes. Kündigungsschutzes gem. §§ 168 ff. SGB I, Kenntnis der Schwerbehinderung und Mitteilungsobliegenheiten, Die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung, die arbeitsrechtliche Prüfung der Kündigung, die Kündigungserklärungsfristen aus dem SGB IX, aktuelle Rechtsprechung des BAG und EuGH zur Kündigung behinderter Menschen

Wer referiert?

Foto: Dr. Anja Katharina Euler
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Ludwigsburg
Vors. Richter am LSG, München

Wo findet das Seminar statt?

Zoom, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
Persönliche Beratung
André Szibele