Die vertraglichen Obliegenheiten (§§ 28 – 32 VVG): Struktur und aktuelle Rechtsprechung

Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 06. März 2025 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62903-25

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen, Mitarbeitende und Leiter/-innen privater und kommunaler Rechtsabteilungen

Worum geht es?

In dem Seminar geht es zum einen darum, die maßgeblichen Strukturen der Prüfung der vertraglichen Obliegenheitsverletzungen nach §§ 28 – 32 VVG aufzuzeigen und/oder zu vertiefen, die sich selbst Profis immer wieder vor Augen führen müssen. Zum anderen geht es darum, aktuelle Rechtsprechung mit diesem Strukturwissen zu verknüpfen und so die Strukturen auf den konkreten Fall anzuwenden. Ziel des Seminars ist es, Fehler in der Anwendung der komplexen gesetzlichen Regelungen im Zusammenspiel mit den vertraglich zu vereinbarenden Obliegenheiten vermeiden zu lernen.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Verhüllte Obliegenheiten

  • Zurechnung Dritter, insbesondere Repräsentanten/-innen, Wissenserklärung und Wissensvertreter/-innen

  • Vergessen

  • Kausalitätsgegenbeweis

Wer referiert?

Richter am OLG, Hamm

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 87 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 131 € Mitglieder Anwaltverein
  • 145 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Die vertraglichen Obliegenheiten (§§ 28 – 32 VVG): Struktur und aktuelle Rechtsprechung

Persönliche Beratung
Jenny Steger