Digitalisierung im Gesundheitswesen
Neu im Programm
Online | Montag, 29. April 2024 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63008-24
Rechtsanwälte/-innen und Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, die über praktische Erfahrungen im Medizinrecht, Sozial(-versicherungs-)recht und IT-Recht verfügen und vertiefen wollen oder sich dieses aneignen wollen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Medizinrecht und Sozialrecht
In diesem Seminar werden Neuerungen der Gesetzgebung rund um die Digitalisierung im Gesundheitswesen behandelt: Es geht um die aktuellen Änderungen von SGB V und XI, des Datenschutzrechts sowie weiterer neuer „Digital-Gesetze“. Dabei werden die aktuellen Strukturen des modernen Gesundheitswesens aufgezeigt, wobei der Schwerpunkt auf der Telematikinfrastruktur mit der elektronischen Patientenakte sowie den digitalen Gesundheitsanwendungen und den digitalen Pflegeanwendungen liegt. Die Erfolge dieser ambitionierten Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit werden anhand von Praxisbeispielen dargestellt. Ebenfalls sollen aktuelle und zukünftige Probleme in diesem Bereich, wie z. B. die Nutzung von Gesundheitsdaten, die Aufnahme der Digitalen Gesundheitsanwendungen und Digitalen Pflegeanwendungen in die entsprechenden Verzeichnisse beim BfArM, Honorarkürzungen wegen Nichtanbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), finanzielle Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse besprochen werden.
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Neuerungen der Gesetzgebung
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Aktuelle Strukturen des modernen Gesundheitswesens
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Telematikinfrastruktur
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Digitale Gesundheitsanwendungen
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Digitale Pflegeanwendungen
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Datenschutz im Gesundheitsbereich
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Ausgewählte Probleme in den oben genannten Schwerpunktbereichen
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie