Digitalisierung im Gesundheitswesen

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Neu im Programm

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 29. April 2024 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63008-24

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen und Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, die über praktische Erfahrungen im Medizinrecht, Sozial(-versicherungs-)recht und IT-Recht verfügen und vertiefen wollen oder sich dieses aneignen wollen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Medizinrecht und Sozialrecht

Worum geht es?

In diesem Seminar werden Neuerungen der Gesetzgebung rund um die Digitalisierung im Gesundheitswesen behandelt: Es geht um die aktuellen Änderungen von SGB V und XI, des Datenschutzrechts sowie weiterer neuer „Digital-Gesetze“. Dabei werden die aktuellen Strukturen des modernen Gesundheitswesens aufgezeigt, wobei der Schwerpunkt auf der Telematikinfrastruktur mit der elektronischen Patientenakte sowie den digitalen Gesundheitsanwendungen und den digitalen Pflegeanwendungen liegt. Die Erfolge dieser ambitionierten Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit werden anhand von Praxisbeispielen dargestellt. Ebenfalls sollen aktuelle und zukünftige Probleme in diesem Bereich, wie z. B. die Nutzung von Gesundheitsdaten, die Aufnahme der Digitalen Gesundheitsanwendungen und Digitalen Pflegeanwendungen in die entsprechenden Verzeichnisse beim BfArM, Honorarkürzungen wegen Nichtanbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), finanzielle Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse besprochen werden.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Neuerungen der Gesetzgebung

  • Aktuelle Strukturen des modernen Gesundheitswesens

  • Telematikinfrastruktur

  • Digitale Gesundheitsanwendungen

  • Digitale Pflegeanwendungen

  • Datenschutz im Gesundheitsbereich

  • Ausgewählte Probleme in den oben genannten Schwerpunktbereichen

Wer referiert?

Foto: Charlotte Guckenmus
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht und Medizinrecht, Frankfurt a. M.

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 126 € Mitglieder Anwaltverein
  • 140 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Persönliche Beratung
Petra Schrinner