Entgelttransparenzrichtlinie und Lohngleichheit
Neu im Programm!
Online | Mittwoch, 04. März 2026 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61020-26
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen im Arbeitsrecht, und an HR-Verantwortliche (mit und ohne Organfunktion) und HR-Business-Partner.
Bis zum 07.06.2026 muss der deutsche Gesetzgeber die Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Im Vergleich zum aktuell geltenden Entgelttransparenzgesetz werden nach neuer Rechtslage umfangreiche Auskunfts- und Berichtspflichten für Unternehmen bestehen. Entgeltunterschiede zwischen den Geschlechtern indizieren eine Diskriminierung, sodass vielfach Anpassungsansprüche bestehen werden. Dabei sind nicht nur die Gehälter von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit „gleichen“, sondern auch die mit „vergleichbaren“ Tätigkeiten maßgeblich. Die Bestimmung der Vergleichbarkeit wird in der Praxis mit großen Schwierigkeiten verbunden sein. Die Rechtsprechung des BAG verschärft die Rechtslage zu Lasten der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
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Darstellung der Vorgaben der Entgelttransparenzrichtlinie
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Vorschläge des Kommission beim BMAS zur Umsetzung und konkrete Umsetzung
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Vergleich zur bisherigen Rechtslage unter Zugrundelegung des Entgelttransparenzgesetzes
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Übersicht über künftige Arbeitnehmeransprüche
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Berichtspflichten der Unternehmen
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Darstellung der Rechtsprechung zur Herstellung von Lohngleichheit
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Akute Handlungsempfehlung für betroffene Unternehmen
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Drohende Sanktionen bei Non-Compliance
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Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 273 € Mitglieder Anwaltverein
- 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie


