Erbfall und Schenkung im Betreuungsrecht – ein Update zum neuen Betreuungsrecht 2023

Achtung: Alle Plätze sind momentan ausgebucht.
Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 06. Juni 2023 • 13:00 - 15:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61301-23

An wen richtet sich das Seminar?
An alle Berater/-innen, die mit Menschen zu tun haben, für die eine rechtliche Betreuung in Vermögensangelegenheiten im weitesten Sinne angeordnet ist oder werden soll. Es geht um Handlungsmaximen und Optionen bei Erbfall und Schenkung. Also ist das Erb-, Familien-, Betreuungs- und Schenkungsrecht angesprochen.
Worum geht es?
Ab 2023 ändern sich viele Vorschriften des Betreuungsrechts. Neue kommen hinzu. Viele der Normen befinden sich auf der Schnittstelle zum Erb- und Schenkungsrecht, z. B. die Genehmigungsmöglichkeit einer Schenkung statt des Verbots einer Schenkung oder das Annahmeverbot von Geld oder geldwerten Leistungen für berufliche Betreuer/-innen.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Der Kern des neuen Betreuungsrechts = der Vorrang der Wünsche des/der Betreuten, sein/ihr mutmaßlicher Wille und die Auswirkungen bei der Vermögensverwendung und -verwaltung
  • Das neue Betreuungsrecht bei Erbfall und Schenkung
  • Das neue Betreuungsrecht und der/die Betreuer/-in als Begünstigte(r) aufgrund Erbfall/Schenkung
 

Wer referiert?

Foto: Dr. Gudrun Doering-Striening
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Essen

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 126 € Mitglieder Anwaltverein
  • 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
Persönliche Beratung
Petra Schrinner