Erbfall und Schenkung im neuen Betreuungsrecht
Online | Dienstag, 17. Dezember 2024 • 13:00 - 15:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61361-24
Das Seminar richtet sich an alle Berater/-innen, die mit Menschen zu tun haben, für die eine rechtliche Betreuung in Vermögensangelegenheiten im weitesten Sinne angeordnet ist oder werden soll. Es geht um Handlungsmaximen und Optionen bei Erbfall und Schenkung auf den Schnittstellen von Erb-, Familien-, Betreuungs- und Schenkungsrecht.
2023 haben sich viele Vorschriften des Betreuungsrechts geändert. Viele der Normen befinden sich auf der Schnittstelle zum Erb- und Schenkungsrecht, z. B. die Genehmigungsmöglichkeit einer Schenkung statt des Verbots einer Schenkung oder das Annahmeverbot von Geld oder geldwerten Leistungen für berufliche Betreuer/-innen.
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Verfassungsrechtliche Grundlagen der Selbstbestimmung: geschäftsfähige Betreute/geschäftsfähige Betreute mit Genehmigungsvorbehalt/geschäfts- und testierunfähige Betreute
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Die Magna Charta des neuen Betreuungsrechts = der Vorrang der Wünsche des/der Betreuten, sein/ihr mutmaßlicher Wille und die Auswirkungen bei der Vermögensverwendung und -verwaltung
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Das neue Betreuungsrecht bei Erbfall und Schenkung
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Das neue Betreuungsrecht und der/die Betreuer/-in als Begünstigte(r) aufgrund Erbfall/Schenkung
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie