Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Online | Mittwoch, 02. April 2025 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 64101-25
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Migrationsrecht
Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Beschäftigung fußt seit dem stufenweisen Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in den Jahren 2023 und 2024 auf drei Säulen:
Die Vorschriften der Fachkräftesäule richten sich an ausländische Fachkräfte mit deutschen oder in Deutschland anerkannten Studien- und Berufsabschlüssen. In diesem Bereich wurde u.a. die neue EU Hochqualifiziertenrichtlinie (Blue Card-Richtlinie) in das AufenthG umgesetzt und die Möglichkeiten im Bereich der Fachkräfteeinwanderung deutlich erweitert.
Die Vorschriften der Erfahrungssäule erweitern die Möglichkeiten der Einwanderung für berufserfahrene Drittstaatsangehörige auch ohne gleichwertigen ausländischen Berufsabschluss.
Die Normen der Potenzialsäule eröffnen u.a. über die neue Chancenkarte Drittstaatsangehörigen neue Möglichkeiten der Einreise und des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche. Das Potenzial der Betroffenen wird dabei teilweise anhand eines neuartigen Punktesystems ermittelt.
Daneben wurden neue Verfahrensvorschriften eingeführt, um die Einreiseverfahren von Fachkräften zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Praxisnah und anhand von Beispielsfällen wird der Referent die maßgeblichen materiellrechtlichen Normen und Verfahrensvorschriften der Arbeitsmigration erläutern. Die Neuerungen durch das Gesetz und die Verordnung der Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und die praktischen Erfahrungen seit Einführung der neuen Vorschriften werden den Schwerpunkt des Seminars bilden. Gleichzeitig wird das Seminar viele praktische Informationen zur Bearbeitung anwaltlicher Mandate im Erwerbsmigrationsrecht vermitteln.
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Aktuelle Gesetzesänderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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Systematik der Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen im AufenthG
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Regelungen der Fachkräfteeinwanderung
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Regelungen der Einwanderung zur Beschäftigung ohne qualifizierten Abschluss
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Regelungen und Systematik der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
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Verfahrensbesonderheiten im Arbeitsmigrationsrecht, v. a. mit Blick auf das neue beschleunigte Fachkräfteverfahren
9:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 174 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 261 € Mitglieder Anwaltverein
- 290 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie