Foto- und Bildrecht im digitalen Zeitalter
Online | Mittwoch, 20. September 2023, 09:00 Uhr bis Donnerstag, 21. September 2023, 16:15 Uhr (10 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63650-23
Rechtsanwälte/-innen, juristische Mitarbeiter/-innen von Verlagen, Fotoagenturen und Unternehmen, die mit Foto- und Bildfragen befasst sind und sich eine kompakte Übersicht zur Rechtslage im Foto- und Bildrecht verschaffen möchten
Das Seminar befasst sich mit zwei Rechtskomplexen: Zum einen werden Fragen des Urheberrechts und des Leistungsschutzes an Fotografien sowie deren Verwertung behandelt. Zum anderen geht es um die Frage, welche Zustimmungen Fotografen/-innen bzw. Verwerter/-innen bei Aufnahme und Veröffentlichung von Sach- und Personenfotos benötigen (Stichworte: Recht am eigenen Bild, DSGVO, Hausrecht).
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Schutz der eigenen Werke durch das Urheberrechtsgesetz: Urheberrechtlicher Schutz als Lichtbildwerke und leistungsrechtlicher Schutz als Lichtbilder: Schutzvoraussetzungen, Rechtsinhaber, Schutzdauer, Schutzumfang (Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte), Rechtfertigung (Schranken, Einräumung von Nutzungsrechten, schlichte Einwilligung), Rechtsfolgen bei Verstößen
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Erforderliche Zustimmungen zur Aufnahme von Sachen und Personen
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Zur Verwertung von Fotografien erforderliche Zustimmungen: Aufnahmen von Sachen und von Personen (Recht am eigenen Bild gem. §§ 22 ff. KUG, DSGVO), insbesondere Schutzvoraussetzungen, Einwilligung, Ausnahmen nach § 23 KUG und § 24 KUG, Interessenabwägung, Rechtsfolgen rechtswidriger Herstellung oder Verwertung von Fotografien
Jeweils 09:00 bis 11:45 Uhr und 13:30 bis 16:15 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 420 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 630 € Mitglieder Anwaltverein
- 630 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
- 700 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer