Gegenstand der Amtsermittlung im sozialgerichtlichen Verfahren – von medizinischen Befunden bis zu (elektronischen) Behördenakten
Online | Freitag, 10. November 2023 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62056-23
Rechtsanwälte/-innen, die in sozialgerichtlichen Verfahren tätig sind und das Rüstzeug für eine effektive Durchsetzung der Interessen der Mandanten/-innen benötigen
Das Amtsermittlungsprinzip prägt die Sozialgerichtsbarkeit. Die Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ist nicht allein Aufgabe des Gerichts. Auch Rechtsanwälte/-innen sollten das Gericht durch das Stellen von Beweisanträgen zur vollständigen Sachverhaltsermittlung veranlassen. Sie erhalten die Chance, die Richtung des Verfahrens zu beeinflussen, die Entscheidungsfindung zu beschleunigen und wahren auch die prozessualen Möglichkeiten der Mandanten/-innen in den Rechtsmittelinstanzen. Gleichzeitig ist es wichtig, die getroffenen Maßnahmen des Gerichts zu verstehen und mit den Ergebnissen der gerichtlichen Amtsermittlung zutreffend umzugehen.
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Gegenstand und Grenzen der gerichtlichen Amtsermittlung
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Anwaltliche Reaktionen auf Versäumnisse bei der Amtsermittlung
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Die Besonderheiten des § 109 Sozialgerichtsgesetz
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Die Auswertung medizinischer Sachverständigengutachten
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Allgemeine Voraussetzungen für anwaltliche Beweisanträge und besondere Anforderungen bei den einzelnen Beweismitteln
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Gerichtlicher Umgang mit Beweisanträgen und -ergebnissen
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Voraussetzungen einer erfolgreichen Aufklärungs- bzw. Verfahrensrüge
09:00 - 11:45 und 13:00 - 15:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie