Grundlagenseminar zu den Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen aus Art. 6 DSGVO

Neu im Programm

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 23. Juni 2025 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62810-25

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen, Unternehmensjuristen/-innen, Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht und/oder IT-Recht, Personal- und IT-Manager/-innen, Vertreter/-innen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen, Betriebs-/Personalräte 

Worum geht es?

Kern einer jeden datenschutzrechtlichen Prüfung ist die Klärung, ob eine Verarbeitung dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit entspricht. Hierfür sind die für die Verarbeitung Verantwortlichen rechenschaftspflichtig, also in Auseinandersetzungen mit betroffenen Personen oder Aufsichtsbehörden beweisbelastet. Nach dem EuGH enthält Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 DSGVO eine erschöpfende und abschließende Liste aller Bedingungen, unter denen eine Datenverarbeitung rechtmäßig sein kann. Rechtsgrundlagen im nationalen Recht können also die DSGVO allenfalls ergänzen oder ausfüllen, aber keinesfalls ersetzen. Das gilt gleichermaßen für Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen. In einer Vielzahl seiner Entscheidungen hat der EuGH sein Verständnis davon dargelegt, wann eine Datenverarbeitung rechtmäßig ist und wie sich Art. 6 DSGVO etwa zu den Verarbeitungsverboten aus Art. 9 Abs. 1 DSGVO für sensible Daten verhält. Das Seminar arbeitet daher zunächst das Verhältnis von Art. 6 DSGVO zum nationalen Recht, zu Art. 9 DSGVO und anderen Öffnungsklauseln auf, bevor die einzelnen Rechtsgrundlagen anhand von Praxisbeispielen anschaulich und systematisch erläutert werden.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Überblick: Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen

  • Verhältnis von Art. 6 DSGVO zu den Verarbeitungsverboten bei sensiblen Daten

  • Verhältnis von Art. 6 DSGVO zum nationalen Recht (z. B. § 26 BDSG im Beschäftigtendatenschutz)

  • Kollektivereinbarungen (nicht) als Rechtsgrundlage einer Verarbeitung

  • Interessenabwägung: wie in der Praxis durchführen und dokumentieren

  • Einwilligung: Verhältnis zum Wettbewerbsrecht bei Werbung und zum TDDDG bei Cookies

  • Vertragserfüllung: Was ist zur Durchführung eines Vertrags erforderlich?

  • Rechtliche Verpflichtung: wann Gesetze, Urteile, behördliche Vorgaben Rechtspflichten begründen

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 100 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 150 € Mitglieder Anwaltverein
  • 167 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"

Grundlagenseminar zu den Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen aus Art. 6 DSGVO

Persönliche Beratung
Nicola Fitzlaff