Hinweisgebersysteme und interne Ermittlungen: Umsetzung des HinSchG in der Praxis und Herausforderungen
Online | Donnerstag, 29. Februar 2024 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61001-24
Rechtsanwälte/-innen, Syndikusrechtsanwälte/-innen, Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, Unternehmensleitung und im Personalbereich, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom Juli 2023 setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie verspätet um. Erstmals ist branchenübergreifend für alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten die Umsetzung einer internen Meldestelle als notwendiger Bestandteil des Compliance- und Risikomanagements verpflichtend. Betrachtet wird im Online-Seminar, wie Unternehmen die Vorgaben zur Einrichtung einer internen Meldestelle, zur Durchführung des Hinweisgeberverfahrens und interner Ermittlungen sowie den Schutz der hinweisgebenden Personen umsetzen müssen.
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Rechtliche Grundlagen: Hinweisgeberschutz, Datenschutz, Geheimnisschutz, Arbeitsrecht
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Interne Meldestellen im Unternehmen: Was geht und was geht nicht?
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Gemeinsame Meldestelle bei Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
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Interne Ermittlungen und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen
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Gesetzliche Schutzregelungen für hinweisgebende Personen
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Erste praktische Erfahrungen mit dem HinSchG: Do’s & Don‘ts
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie