Hinweisgebersysteme und interne Ermittlungen: Umsetzung des HinSchG in der Praxis und Herausforderungen

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Neu im Programm

Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 29. Februar 2024 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61001-24

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen, Syndikusrechtsanwälte/-innen, Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, Unternehmensleitung und im Personalbereich, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht

Worum geht es?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom Juli 2023 setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie verspätet um. Erstmals ist branchenübergreifend für alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten die Umsetzung einer internen Meldestelle als notwendiger Bestandteil des Compliance- und Risikomanagements verpflichtend. Betrachtet wird im Online-Seminar, wie Unternehmen die Vorgaben zur Einrichtung einer internen Meldestelle, zur Durchführung des Hinweisgeberverfahrens und interner Ermittlungen sowie den Schutz der hinweisgebenden Personen umsetzen müssen.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Rechtliche Grundlagen: Hinweisgeberschutz, Datenschutz, Geheimnisschutz, Arbeitsrecht

  • Interne Meldestellen im Unternehmen: Was geht und was geht nicht?

  • Gemeinsame Meldestelle bei Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten

  • Interne Ermittlungen und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen

  • Gesetzliche Schutzregelungen für hinweisgebende Personen

  • Erste praktische Erfahrungen mit dem HinSchG: Do’s & Don‘ts

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Duisburg

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Persönliche Beratung
André Szibele