Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen: (IT-)rechtlich beherrschbar oder Scheinregulierung?
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Online | Montag, 04. Dezember 2023 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62855-23
Rechtsanwälte-/innen, Syndikusrechtsanwälte-/innen, Mitarbeiter-/innen in Rechtsabteilungen, Unternehmensleitung und Datenschutzbeauftragte-/innen
Künstliche Intelligenz (oder Artificial Intelligence), Machine Learning und Deep Learning sind ein wesentliches Vertriebsargument für immer mehr Produkte und Services. Durch Massenverarbeitungen vorhandener Informationen und das Trainieren neuronaler Netze sollen Qualität und Geschwindigkeit der Angebote optimiert oder überhaupt erst ermöglicht werden. Dabei stellen sich für Anbieter/-innen und Anwender/-innen neben praktischen Fragen auch diverse Rechtsfragen. So ist zu klären, woher die Daten für das Training der KI kommen und ob personenbezogene Daten überhaupt genutzt werden dürfen. Sodann muss die KI als Leistung zivilrechtlich greifbar gemacht und vertraglich abgebildet werden. Schließlich ist offen, ob es rechtliche Grenzen für den Einsatz von KI gibt und wer bei Mängeln haftet.
- Überblick: Was ist KI und was will die EU zukünftig als KI regulieren
- Einblick: Der zukünftige „AI Act“ – was verboten und was erlaubt sein soll
- Datenschutz: Wann und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen
- Vertragsrecht: KI als Werk, Dienst oder Miete
- Haftung: Vertragliche und deliktische Haftung für KI
- Mitbestimmung: Betriebsräte und der Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 97 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 145 € Mitglieder Anwaltverein
- 161 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"