Langzeiterkrankung und Diskriminierung nach EuGH: Kündigungsschutz und AGG-Entschädigung als Arbeitgeberrisiken
Online | Freitag, 22. September 2023 • 09:00 - 11:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61006-23
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Arbeits-und/oder Sozialrecht, Personalreferenten/-innen, Syndikusrechtsanwälte/-innen
Leistungsgeminderte und Arbeitnehmer/-innen mit gesundheitlichem Handicap stehen immer wieder im Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Praxis. Aktuell sind aus dem neuen Behinderungsbegriff, den der EuGH zuletzt entwickelt hat, einerseits besondere Beschäftigtenrechte und andererseits spezielle Arbeitgeberpflichten entstanden. Diese haben am Arbeitsplatz vor Ort und ebenso im gerichtlichen Verfahren besondere Hebelwirkung – auch durch das nationale Anti-Diskriminierungsrecht des AGG. Die entsprechende Schnittstelle des (Schwerbehinderten-)Arbeitsrechts und die weiteren flankierenden Regelungen des Sozialgesetzbuches verlangt spezielles anwaltliches Know-how. Das vermittelt unser Online-Seminar, einschließlich konkreter Klageanträge und Vorlagen zu Vorabersuchen.
-
Behinderungsbegriff des EuGH – Behindertenbegriff des nationalen Arbeits- und Sozialrechts
-
Leistungsminderung und Pflichtmaßnahmen auf Arbeitgeberseite nach EuGH
-
Diskriminierung Behinderter und Leistungsgeminderter
-
AGG: Verzugslohn, Unterlassungsanspruch, Schadenersatz und Streitwert
-
Sonderfall: BEM oder kalte Kündigung
-
Sozialrechtlich flankierende Leistungen
-
Vorabersuchen durch Instanz-Gerichte und verfahrensrechtliche Hebelwirkung
Wer referiert?
Was kostet die Teilnahme?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download