Leistungsschwächere Mitarbeiter: Strategien und Handlungsmöglichkeiten in der Beratung
Online | Montag, 09. Oktober 2023 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61055-23
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht sowie Justiziare/-innen und Mitarbeiter/-innen von Rechts- und Personalabteilungen
Das Seminar vermittelt Ihnen, wie Sie als Anwältin/Anwalt praxisgerecht vorgehen, wenn Sie ein Unternehmen vertreten und dazu beitragen sollen, Gespräche mit überforderten Mitarbeitenden – im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen oder in Einzelfällen - praxisgerecht und juristisch einwandfrei vorzubereiten und ggf. durchzuführen. Auch zeigt Ihnen das Seminar auf, wie Mitarbeitende zu vertreten sind, die im Betrieb evtl. deutlich überbeansprucht werden und Anspruch auf eine Chance erhalten, passende betriebliche Alternativen zu finden bzw. den Anspruch auf eine faire und verkraftbare Änderungs- oder Trennungsvereinbarung zu sichern.
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Maßstab der Leistungsschwäche: Irrelevanz des Begriffs "Schlusslicht"
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Beanstandung der Leistung und Korrekturhilfen: Zielvereinbarung
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Wichtige Eskalationsstufen, Orientierungsgespräch, verbindliche Absprache, Korrekturvereinbarung, Abmahnung etc.
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Wer macht was? Personalleitung, Fachvorgesetzte, Einsatz dritter Stellen
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Form, Zeitpunkt und Umfang der Beteiligung der Arbeitnehmer/-innenvertretung
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Möglichkeit der Reaktion auf anhaltende Leistungsmängel: Entgeltkürzung, Herabgruppierung, (Änderungs-)Kündigung etc.
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Hinweise auf einschlägige neue Rechtsprechung, insbesondere der Obergerichte, z. B. betr."mangelhafter IT-Affinität"
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Wichtige Grundsätze des Trennungsgesprächs nebst Fallstudien
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 227 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 340 € Mitglieder Anwaltverein
- 378 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie