Masseunzulänglichkeit komplett – von den Basics bis zur Haftungsvermeidung
Neu im Programm
Online | Donnerstag, 25. September 2025 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61751-25
Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalterinnen, anwaltliche Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen in Insolvenzverwalterbüros, Justiziare und Justiziarinnen bei Lieferanten, Dienstleistern, Vermietern
Das masseunzulängliche Verfahren ist längst kein unerwünschter Einzelfall. Dabei muss das strenge rechtliche Abwicklungsregime der §§ 208 ff InsO gegen die Erwartungshaltung der Verfahrensbeteiligten ankämpfen. Das Seminar ordnet die tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen ein und gibt Hilfestellungen für die richtige Kommunikation zwischen Insolvenzgericht, Verwalter und Verwalterinnen und Massegläubigern.
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Grundlagen des masseunzulänglichen Verfahrens: Massearmut und Masseunzulänglichkeit; Alt- und Neumasseverbindlichkeiten, insbesondere bei „oktroyierten“ Masseverbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen; Zeitpunkt der Anzeige und taktische Erwägungen; materiellrechtliche und prozessuale Wirkungen; temporäre Masseunzulänglichkeit und Rückkehr in das Normalverfahren; Haftungsgefahren, §§ 60, 61 InsO
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Betriebsfortführung und Masseunzulänglichkeit: Fallstricke bei Einstellung unrentabler Betriebsteile; Probleme im Eröffnungsverfahren: Einzelermächtigung/Treuhandkonto/§ 21 Abs.2 Nr.5 InsO; Exkurs: Die „geplante MUZ“ in der Eigenverwaltung
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Probleme bei der Forderungsanmeldung und bei der Verteilung: Anmeldung von Masseverbindlichkeiten?; Anmeldung und Verjährung; Verzugszinsen vs. Säumniszuschläge; Verteilung: §§ 187 ff. InsO vs. § 209 InsO
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Masseunzulänglichkeit und Absonderung: Grundlagen der Absonderung; Auswirkungen der Anzeige auf Absonderungsrechte; steuerrechtliche Probleme: einbehaltene Umsatzsteuer (§ 171 Abs.2 S.3 InsO) und Haftung des; Absonderungsberechtigten (§ 13c UstG)
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InsVV und Masseunzulänglichkeit: Umgang mit Zu- und Abschlägen; Einsatz von Diensteistern trotz MUZ?; „Erhebliche Befassung“ i. S . d. § 11 InsVV und MUZ
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 273 € Mitglieder Anwaltverein
- 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie