Nachträge bei Architekten- und Ingenieurverträgen
Düsseldorf | Donnerstag, 21. November 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71158-24_1
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Bau- und Architektenrecht, die sich in ihrer Beratungspraxis intensiver mit der Gestaltung und Abwicklung von Planungsverträgen befassen (wollen)
Die frühzeitige Definition der Planungsziele und die Identifikation von Änderungen der Planungsaufgabe sind beim Planungsvertrag besonders wichtig. Wegen der "Dynamik" des Planungsprozesses gibt es bei Nachtragskonstellationen rechtliche Besonderheiten gegenüber dem Bauvertrag. Sie erhalten einen umfassenden Überblick mit strategischen Hinweisen für die anwaltliche Praxis zur Durchsetzung und Abwehr von Planernachträgen.
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Rechtliche und tatsächliche Besonderheiten des Planungsvertrags: Zielermittlungs-, Beratungs-, Koordinierungs- und Dokumentationspflicht, Realisierung mehrerer (Teil-)Erfolge, Besonderheiten des/der Funktionsversprechen(s), der Vorleistungspflicht/Kündigungsvergütung/Abnahme
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Typische Nachtragskonstellationen und rechtliche Instrumente: Behinderung/Planungsstillstand, Erweiterungen, Änderungen/Modifikationen, reine Preisfortschreibungen
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Besonderheiten der gesetzlichen Anordnungs- und Abrechnungsrechte gem. §§ 650b, 650c, 650d, 650q BGB
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Relevanz und Anwendung der HOAI bei Nachträgen, HOAI 2021 und Anwendung der HOAI 2013 auf Altfälle
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 23. Oktober 2024 • EZ/ÜF ab 125,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 272 € Mitglieder Anwaltverein
- 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Seminarpaket Dieses Seminar ist Teil eines Seminarpakets: Besuchen Sie auch die anderen Blöcke des Pakets und profitieren Sie von einer rabattierten Teilnahmegebühr!
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