Online-Vortrag im Selbststudium: Verteidigung gegen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung

Den Vortrag können Sie jederzeit buchen, der Zugang steht Ihnen anschließend für 3 Monate zur Verfügung.

Online | Sonntag, 01. Januar 2023, 00:01 Uhr bis Sonntag, 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 82299-23

An wen richtet sich der Vortrag?

Im Strafrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Strafverteidiger/-innen sowie Fachanwälte/-innen für Strafrecht

Worum geht es?

Das seit dem 01.07.2017 geltende Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung führte zu einer erheblichen Ausweitung der Einziehung von Taterträgen. Die aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen werden anhand praxisrelevanter Fälle erarbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt immer darauf, mögliche Angriffspunkte und Strategien für die Verteidigung aufzuzeigen. Nach dem Vortrag verstehen Sie die Systematik des Rechts der Vermögensabschöpfung und sind in der Lage, Ihre Mandanten/-innen gegen vorläufige Sicherungsmaßnahmen und Einziehungsentscheidungen sachgerecht zu verteidigen.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Materielles Recht der §§ 73 ff. StGB, insbesondere das "erlangte Etwas"

  • Vorläufige Sicherungsmaßnahmen – Beschlagnahme (§§ 111b ff. StPO) und Vermögensarrest (§§ 111e ff. StPO)

  • Neue Abschöpfungsmöglichkeiten, insbesondere die selbständige Einziehung nach § 76a StGB

  • Grundzüge des Vollstreckungsverfahrens (§§ 459g ff. StPO)

  • Grundzüge des Opferentschädigungsverfahrens

Wer referiert?

Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Was kostet die Teilnahme?

  • 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 126 € Mitglieder Anwaltverein
  • 140 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download

Persönliche Beratung
Hartwig Hümme