Personenschaden – soziale Absicherung, unfallversicherungsrechtliche Folgen und Fallstricke

Wann findet das Seminar statt?

Dortmund | Freitag, 03. März 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72305-23_1

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen mit verkehrsrechtlichem Mandat, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht, aber auch Fachanwälte/-innen für Versicherungsrecht, Sozialrecht sowie Medizinrecht
Worum geht es?
Jeder Unfall mit Personenschaden kann für die/den Verletzte(n) bzw. Verstorbene(n) auch ein Arbeits-(Wege-)Unfall oder anderweitig gesetzlich versicherter Unfall sein. Wer den Unfall – auch als Kind, Hausfrau-/mann, Rentner-/in oder Selbständige(r) – als Unfallversicherte(r) erleidet, hat in der Regel „Glück im Unglück“, denn seine/ihre soziale Absicherung ist insgesamt viel besser. Diese Absicherung kann aber auch mit Nachteilen verbunden sein. Anhand von praktischen Beispielen wird insbesondere dargestellt, wann ein Haftpflichtgeschehen (Unfall) in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung fällt und welche unfallversicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Rechtsfolgen sich daraus für die/den Geschädigte(n) ergeben.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Verminderung der Schadenersatzansprüche einer/-s Verletzten aufgrund Leistungen von dritter Seite: Welche Leistungen gibt es? Welche Leistungen sind auf die Forderungen des/der unmittelbar Verletzten anzurechnen? Woran muss der Anwalt/die Anwältin außerhalb der Inanspruchnahme des Schädigers/der Schädigerin denken, um finanzielle Einbußen des/der Mandanten/-in möglichst gering zu halten? Auf welche Anträge hat der Anwalt/die Anwältin hinzudringen?
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Zuständigkeit – Wann fällt ein Personenschaden in die Zuständigkeit der Unfallversicherung? Welche Hinweise auf möglichen Unfallversicherungsschutz hat der Anwalt/die Anwältin zu beachten? Welche Konsequenzen hat die Zuständigkeit für die Regulierung von Personenschäden? Dienstunfall und beamtenrechtliche Haftungsbeschränkung; Haftungsersetzung – Wann und warum können keine Personenansprüche gegen den/die Schädiger/-in geltend gemacht werden? Worin liegen die Unterschiede und Folgen von Wegeunfall/Arbeitsunfall/Unfall auf gemeinsamer Betriebsstätte? Nothilfe statt Mithilfe? Wohin führt die "gestörte Gesamtschuld"?; Verfahrensfragen – Was ist zu tun, wenn der Unfall u. U. ein Arbeitsunfall ist? Wann und wie ist ein Prozess mit dem/der Schädiger/-in wegen § 108 SGB VII auszusetzen? DBZ-Regress nach § 110 SGB VII

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Münster-Hiltrup

Wo findet das Seminar statt?

Mercure Hotel Dortmund Messe & Kongress, Strobelallee 41, 44139 Dortmund
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Telefon: 0231 / 1204245
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 3. Februar 2023 • EZ/ÜF 125,- EUR
  • 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 272 € Mitglieder Anwaltverein
  • 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Seminarpaket

Persönliche Beratung
Ronja Lange