Pflichten nach Hinweisgeberschutzgesetz

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 18. September 2023 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62851-23

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/innen für IT-Recht, Syndikusrechtsanwälte/-innen; Mitarbeiter/-innen in Rechtsabteilungen, Unternehmensleitung und Datenschutzbeauftragte/-innen
Worum geht es?
Der Bundestag hat am 16.12.2022 das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, welches noch im ersten Quartal 2023 in Kraft treten soll. Das HinSchG bewegt sich im Spannungsfeld von IT-Recht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht, ohne jedoch die sich daraus ergebenden Rechtsfragen vollständig aufzulösen. Auch der Übergang vom Hinweisgebersystem zu anschließenden internen Ermittlungen des/der Arbeitgebers/-in bei fortgesetztem Schutz des/der Hinweisgebers/-in ist zu betrachten. Das Online-Seminar stellt daher die Pflichten nach dem HinSchG dar und beantwortet typische Fragen aus der Praxis.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Das neue HinSchG im Überblick
  • Organisatorische Anforderungen an den/die Arbeitgeber/-in
  • Auslagerung von Meldekanälen auf Ombudsstellen
  • Zentrales Hinweisgebersystem im Konzern
  • Umgang mit anonymen Meldungen
  • Datenverarbeitungen zwischen DSGVO und HinSchG
  • Auskunftsansprüche betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln
Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 97 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 145 € Mitglieder Anwaltverein
  • 161 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"
Persönliche Beratung
Nicola Fitzlaff