Pflichten nach Hinweisgeberschutzgesetz
Online | Montag, 18. September 2023 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62851-23
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/innen für IT-Recht, Syndikusrechtsanwälte/-innen; Mitarbeiter/-innen in Rechtsabteilungen, Unternehmensleitung und Datenschutzbeauftragte/-innen
Der Bundestag hat am 16.12.2022 das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, welches noch im ersten Quartal 2023 in Kraft treten soll. Das HinSchG bewegt sich im Spannungsfeld von IT-Recht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht, ohne jedoch die sich daraus ergebenden Rechtsfragen vollständig aufzulösen. Auch der Übergang vom Hinweisgebersystem zu anschließenden internen Ermittlungen des/der Arbeitgebers/-in bei fortgesetztem Schutz des/der Hinweisgebers/-in ist zu betrachten. Das Online-Seminar stellt daher die Pflichten nach dem HinSchG dar und beantwortet typische Fragen aus der Praxis.
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Das neue HinSchG im Überblick
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Organisatorische Anforderungen an den/die Arbeitgeber/-in
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Auslagerung von Meldekanälen auf Ombudsstellen
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Zentrales Hinweisgebersystem im Konzern
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Umgang mit anonymen Meldungen
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Datenverarbeitungen zwischen DSGVO und HinSchG
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Auskunftsansprüche betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO
Wer referiert?
Was kostet die Teilnahme?
- 97 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 145 € Mitglieder Anwaltverein
- 161 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"