Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen aus DSGVO und deutschem Recht
Online | Montag, 07. Dezember 2026 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62853-26
Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für IT-Recht und Arbeitsrecht. Es ist auch gedacht für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, Personalmanager und Personalmanagerinnen, IT-Manager und IT-Managerinnen sowie für Vertreter und Vertreterinnen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen, Betriebsräten und Personalräten.
Jede Datenverarbeitung muss rechtmäßig sein (Grundsatz der Rechtmäßigkeit, Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO). Hierfür ist der bzw. die für die Verarbeitung Verantwortliche nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO rechenschaftspflichtig, also in Auseinandersetzungen mit betroffenen Personen oder Aufsichtsbehörden beweisbelastet. Nach dem EuGH enthält Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 DSGVO eine erschöpfende und abschließende Liste aller Bedingungen, unter denen eine Datenverarbeitung rechtmäßig sein kann. Rechtsgrundlagen im nationalen Recht können also die DSGVO allenfalls ergänzen oder ausfüllen, aber keinesfalls ersetzen. Das gilt nach dem EuGH gleichermaßen für Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen. In einer Vielzahl seiner Entscheidungen hat der EuGH sein Verständnis davon dargelegt, wann eine Datenverarbeitung rechtmäßig ist und wie sich Art. 6 DSGVO zu den Verarbeitungsverboten aus Art. 9 Abs. 1 DSGVO für sensible Daten verhält. Das Seminar arbeitet daher zunächst das Verhältnis von Art. 6 DSGVO zum nationalen Recht, zu Art. 9 DSGVO und anderen Öffnungsklauseln auf, bevor die einzelnen Rechtsgrundlagen anhand von Praxisbeispielen anschaulich und systematisch erläutert werden.
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Überblick: Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen
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Verhältnis von Art. 6 DSGVO zu den Verarbeitungsverboten bei sensiblen Daten
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Verhältnis von Art. 6 DSGVO zum nationalen Recht (z. B. § 26 BDSG im Beschäftigtendatenschutz)
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Kollektivvereinbarungen: Keine Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen
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Interessenabwägung: Wie in der Praxis durchführen und dokumentieren
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Einwilligung: Verhältnis zum Wettbewerbsrecht bei Werbung und zum TDDDG bei Cookies
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Vertragserfüllung: Was ist zur Durchführung eines Vertrags erforderlich
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Rechtliche Verpflichtung: Wann Gesetze, Urteile, behördliche Vorgaben Rechtspflichten begründen
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 105 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 157 € Mitglieder Anwaltverein
- 174 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"


