Seminarpaket Arbeitsrecht: 2 x 7,5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Köln | Donnerstag, 18. Juni 2026, 09:00 Uhr bis Freitag, 19. Juni 2026, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71014-26

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Arbeitsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Kündigung und Aufhebungsvertrag – arbeits-, sozial-, sowie steuerrechtliche Optimierung und Fehlervermeidung

    Donnerstag, 18. Juni 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar im Arbeitsrecht richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesonderean Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist ebenso geeignet für Mitarbeitende in privaten und kommunalen Rechts- und Personalabteilungen.

    Worum geht es?

    Nach diesem Seminar können Sie die Gestaltung von Beendigungsvereinbarungen optimieren. Es werden Ihnen für die unterschiedlichsten Fallgestaltungen konkrete Formulierungsvorschläge an die Hand gegeben. Gerade die sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Nachteile bei der Gestaltung von Beendigungsvereinbarungen werden häufig übersehen und nicht genügend gewürdigt. Das Seminar vermittelt, wie Fehler vermieden werden können. Der praktische Gewinn des Seminars besteht darin, dass nicht nur rechtstheoretisches, sondern praktisch umsetzbares Wissen vermittelt wird und Handlungsempfehlungen auf Basis der aktuellen Rechtsprechung gegeben werden.

    Was sind die Schwerpunkte
    • Differenzierung der Beendigungsvereinbarung: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

    • Sozialversicherungsrechtliche Nachteile bei der Gestaltung von Beendigungsvereinbarungen.
      Gibt es Gestaltungsmöglichkeiten und wenn, ja welche?

    • Überblick über etwaige, auch steuerliche Optimierungen im Zusammenhang mit Beendigungsvereinbarungen

    • Beseitigung von Beendigungsvereinbarungen: Anfechtung, Widerruf, Wegfall der Geschäftsgrundlage etc.

    • Umfangreiche Klauseln einer Beendigungsvereinbarung: Aktuelles zur Rechtsprechung und Rechtslage, Erörterung verschiedener Fallgestaltungen und vielfältige Formulierungsbeispiele

    • Abgrenzung zur Beendigung von Vorstands- und Geschäftsführerdienstverträgen

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Rhea-Christina Klagges
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hannover
    Foto: Dr. René Teubert
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover
  • Block 2: Flexible Arbeit

    Freitag, 19. Juni 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar im Arbeitsrecht richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Es ist auch geeignet für Mitarbeitende in Rechts- und Personalabteilungen, auch im Anwendungsbereich des TVöD.

    Worum geht es?

    Jenseits verstetigter Vergütung, fester Arbeitszeiten und unbegrenzter Arbeitsverhältnisse haben sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ein Interesse daran, die Arbeitsbedingungen zu flexibilisieren. Beschäftigte können auf ihre privaten Belange reagieren. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können Anreize für eine Einstellungs- oder Bleibeentscheidung setzen, was in Zeiten akuter Personalknappheit einen Wettbewerbsvorsprung darstellen kann. Zudem wird Arbeit dann bezahlt, wenn sie gebraucht wird. Gerade weil der starke Kündigungsschutz Flexibilität beim Personaleinsatz kaum oder nur schwer kalkulierbar ermöglicht, haben Praktiker und Praktikerinnen ein Interesse daran, sich bei der flexiblen Gestaltung der einzelnen Arbeitsbedingungen und des Arbeitsverhältnisses selbst auf den neuesten Stand zu bringen und alltägliche Probleme rund um das Thema Flexibilisierung von Arbeit zu erörtern.

    Was sind die Schwerpunkte
    • Aktuelles zum Befristungsrecht

    • Die gesetzlichen Teilzeitansprüche

    • Flexible Arbeitszeit und die Pflicht zur Zeiterfassung

    • Variable Vergütung, leistungsbezogen, stichtagbezogen und als freiwillige Sonderzahlung

    • Aktuelles zur Arbeitnehmerüberlassung

    • Vermeidung von „Scheinselbständigkeit“ durch „echte“ Selbständigkeit und Statusfeststellung

    • Mitbestimmung bei der Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen

    • Flexible Arbeit im öffentlichen Dienst

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Claudia Hahn
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Leinfelden-Echterdingen

Wer referiert?

Foto: Dr. Claudia Hahn
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Leinfelden-Echterdingen
Foto: Dr. Rhea-Christina Klagges
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hannover
Foto: Dr. René Teubert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover

Wo findet das Seminar statt?

Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstr. 199, 50676 Köln
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Telefon: 0221 / 20130
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 20. Mai 2026 • EZ/ÜF 128,- €

Bitte benutzen Sie für die Zimmerbuchung dieses Hotelformular.

Was kostet die Teilnahme?

  • 480 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 720 € Mitglieder Anwaltverein
  • 800 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Arbeitsrecht: 2 x 7,5 Stunden

Persönliche Beratung
André Szibele