Seminarpaket Erbrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Online | Mittwoch, 20. September 2023, 10:00 Uhr bis Montag, 25. September 2023, 16:45 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71353-23

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und und findet an drei unterschiedlichen Tagen statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Steuerliche Nachteile bei erbrechtlichen Gestaltungen vermeiden

    Mittwoch, 20. September 2023 • 10:00 - 16:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Erbrecht und sonstige Erbrechtspraktiker/-innen. Steuerliche Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, wobei Grundkenntnisse im Erbschaftsteuerrecht von Vorteil sind.
    Worum geht es?
    Inzwischen ist es „amtlich“: Auch wer zu Steuerfragen nicht berät, macht sich nach dem Urteil des BGH vom 09.01.2020 schadenersatzpflichtig, wenn er auf typische steuerliche Risiken nicht hinweist, die bei sachgerechter Bearbeitung des Mandats erkennbar waren. Das Seminar zeigt diese typischen Steuerrisiken in erbrechtlichen Beratungssituationen auf, in denen zumindest an eine(n) steuerlichen Berater/-in verwiesen werden muss. Aber auch für die Mandanten/-innen lohnt ein Blick über den zivilrechtlichen Tellerrand, da sich vor und nach dem Erbfall Erbschaftsteuerbelastungen durch kluge Gesaltungen reduzieren oder vermeiden lassen. Das Seminar vermittelt anhand aktueller BFH Rechtsprechung, aber praxisnah, die Steuerrisiken in alltäglichen Beratungssituationen (z. B. vorweggenommene Erbfolge, Berliner Testament, Pflichtteilsstreit, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) und wie sie vor und nach dem Erbfall vermieden werden können.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Erbschaftsteuerliche Gestaltungsrisiken bei der Beratung vor dem Erbfall
    • Handwerkszeug zur Erbschaftssteuervermeidung nach dem Erbfall
    • Typische Sachverhaltskonstellationen (vor und nach dem Erbfall), in denen erbrechtliche Gestaltungen einkommensteuerlich geprüft werden müssen
    • Fallgruppen, in denen ausnahmsweise bei erbrechtlichen Gestaltungen Grunderwerbsteuer anfallen kann und wie man diese vermeiden kann
    • Risiken im Besteuerungsverfahren: Fehlerhafte Anfechtung von Bescheiden und fehlerhafte Akzeptanz von scheinbar bestandskräftigen Bescheiden

    Wer referiert?

    Foto: Sebastian Höhmann
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, Berlin
  • Block 2: Behinderten-/Bedürftigentestament mit Update zum neuen Bürgergeldgesetz

    Freitag, 22. September 2023 • 10:00 - 16:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen sowie Fachanwälte/-innen für Erbrecht und Sozialrecht.
    Worum geht es?
    Behindertentestamente sind keine Testamente von oder für behinderte Menschen, sondern Bedürftigentestamente zugunsten behinderter, tatsächlich oder potentiell bedürftiger Menschen. Man sollte sie mit der „Brille“ des Sozialrechts sehen und gestalten, denn sie zielen darauf ab, erbrechtliche Zuflüsse „wasserdicht“ gegen Zugriffe des Sozialleistungsträgers zu machen. Dazu müssen Sozialrecht und Erbrecht nahtlos ineinandergreifen. Wie das funktioniert, ist Thema des Seminars. Ausgangspunkt sind das Sozialhilferechts (SGB XII) und das neue Eingliederungshilferecht (SGB IX). Was kann man aus dem erbrechtlichen „Werkzeugkasten“ brauchen, um den Zugriff des Sozialhilfeträgers wirksam zu verhindern? Braucht man eigentlich immer ein Behindertentestament? Wie sieht es bei den Beziehern anderer nachrangiger Sozialleistungen, insbesondere aus dem SGB II (Bürgergeld) aus? Und was hat eigentlich das neue Bürgergeldgestz mit Erbschaft zu tun? Das Seminar folgt der 3G-Struktur.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Grundlagen: Die Landkarte des Sozialrechts und der Rückgriff des Sozialleistungsträgers
    • Gestaltung: Der erbrechtliche Werkzeugkasten und wie man mit ihm Abhilfe schafft
    • Gelungen oder gescheitert? Gestaltungs- und Handhabungsfehler anhand von konkreten Lebenssituationen

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Gudrun Doering-Striening
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Essen
  • Block 3: Testamentsvollstreckung in der Praxis

    Montag, 25. September 2023 • 10:00 - 16:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Erbrecht.
    Worum geht es?
    Dem/der Erbrechtspraktiker/-in begegnet die Testamentsvollstreckung in vielfältiger Weise. Häufig ist er/sie selbst aktuelle/r oder potentielle/r Testamentsvollstrecker/-in. In der Rechtsgestaltung ist die Testamentsvollstreckung von Bedeutung, aber auch bei der Beratung von Testamentsvollstreckern/-innen bzw. der Erben/-innen, die mit einer Testamentsvollstreckung befasst sind.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Anordnung der Testamentsvollstreckung
    • Bestimmung der Person zur Testamentsvollstreckung
    • Annahme und Ablehnung des Amtes
    • Testamentsvollstreckung einerseits und transmortale oder postmortale Vollmacht andererseits
    • Die Arten der Testamentsvollstreckung
    • Testamentsvollstreckung zur Wahrnehmung der Rechte der Nacherben/-innen
    • Die Pflichten des/der Testamentsvollstreckers/-in
    • Auskunftspflichten des/der Testamentsvollstreckers/-in
    • Das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker/-in und Erben/-innen
    • Die Verwaltung des Nachlasses bei regulärer Testamentsvollstreckung und bei Dauertestamentsvollstreckung
    • Die Führung von Aktiv- und Passivprozessen
    • Testamentsvollstreckung und Unternehmensrecht
    • Aufstellung und Vollziehung des Teilungsplans
    • Berücksichtigung von Ausgleichungspflichten in der Erbteilung
    • Entlassung des/der Testamentsvollstreckers/-in
    • Haftung des/der Testamentsvollstreckers/-in
    • Vergütungsfragen
    • Die häufigsten Testamentsvarianten mit Testamentsvollstreckung

    Anhand praktischer Fälle wird der Stoff vertieft. Die Teilnehmenden erhalten die Lösungen der im Seminar behandelten Fälle.

    Wer referiert?

    Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart

Wer referiert?

Foto: Dr. Gudrun Doering-Striening
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Essen
Foto: Sebastian Höhmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, Berlin

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 406 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 609 € Mitglieder Anwaltverein
  • 676 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Persönliche Beratung
Petra Schrinner