Seminarpaket Erbrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 24. September 2024, 10:00 Uhr bis Donnerstag, 26. September 2024, 16:45 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71352-24_ONL

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten.

Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und und findet an drei unterschiedlichen Tagen statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Damoklesschwert "Sozialamt" – Update: Regress bei Erbfall und Schenkung

    Dienstag, 24. September 2024 • 10:00 - 16:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen mit erbrechtlichem Mandat, insbesondere Fachanwälte/-innen für Erbrecht, sowie Sozialrechtler/-innen

    Worum geht es?

    Was bewirken Erbfall und/oder Schenkung, wenn man Bezieher/-in von Sozialleistungen ist oder wird? Droht Beziehern/-innen von Sozialleistungen Anrechnung, Kürzung oder Wegfall von Leistungen? Gibt es Alternativen? Was droht, wenn man sich durch lebzeitige Zuwendungen selbst bedürftig gemacht hat? Schenkungen und erbrechtliche Gestaltung in Familien mit den Beziehern/-innen nachrangiger Sozialleistungen funktioniert nicht rechtssicher, ohne die Konsequenzen und Rechtsfolgen im sozialhilferechtlichen Leistungs- und Regressverhältnis vorab abgeschätzt zu haben. Das Seminar verquickt sozial-(hilfe-)rechtliche Grundlagen mit erbrechtlicher Gestaltung und Rechtsanwendung.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Die sozialrechtliche "Landkarte" – ein Überblick

    • Grundlagen der Anrechnung von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung im SGB II, SGB XII und SGB IX: der/die „bedürftigen“ Erben/-innen, Vermächtnisnehmer/-innen, Pflichtteilsberechtigte, Schenkende und Beschenkte als Sozialhilfebezieher/-innen – u. a. der Schenkungsrückforderungsanspruch

    • Behindertentestament/Bedürftigentestament – neues Gestaltungspotential durch neue Einkommensbegriffe

    Wann finden die Vorträge statt?

    10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Gudrun Doering-Striening
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Essen
  • Block 2: Lebzeitige Zuwendungen und deren Rechtswirkungen im Familien- und Erbrecht (zivilrechtlich)

    Mittwoch, 25. September 2024 • 10:00 - 16:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Familien- und Erbrechtspraktiker/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen im Familienrecht und Erbrecht

    Worum geht es?

    Lebzeitige Zuwendungen sind in häufigen Streitfällen bei der Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten/-innen und unter Miterben/-innen wertvolle Vermögensgegenstände, nicht selten Immobilien. Sie bestimmen in solchen Fällen maßgeblich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen. Die Teilnehmenden erhalten ein aktualisiertes umfangreiches Manuskript und die Lösung der im Seminar behandelten Fälle.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Zuwendungen bei der Zugewinngemeinschaft: Zuwendungen von Seiten Dritter im Anfangs- und Endvermögen mit Nießbrauchs- bzw. Wohnungsrechtsvorbehalt sowie Rückforderungsrechten; Zuwendungen unter Ehegatten/-innen; Anrechnung einer Zuwendung auf die Zugewinnausgleichsforderung; Anrechnung einer Zuwendung auf den Ehegattenpflichtteil; Innengesellschaft trotz Zugewinnausgleichs; Rückforderung einer Zuwendung im Falle von Trennung und Scheidung; Güterstandsschaukel als Variante einer lebzeitigen Zuwendung; die schenkungsteuerlichen Vorteile der Güterstandsschaukel; die erbrechtlichen Auswirkungen der Güterstandsschaukel; Gegenstandsbeschränkter Zugewinnausgleich

    • Zuwendungen bei der Gütertrennung: die Auseinandersetzung einer Innengesellschaft; die Rückforderung einer Zuwendung im Falle von Trennung und Scheidung

    • Zuwendungen bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: die Innengesellschaft

    • Zuwendungen bei der Erbengemeinschaft: die Ausgleichung einer Zuwendung bei der Auseinandersetzung des Nachlasses; die Immobilie betr. ein Übernahmerecht

    • Zuwendungen beim Pflichtteilsrecht: die Anrechnung einer lebzeitigen Zuwendung auf den Pflichtteil; die Ausgleichung einer lebzeitigen Zuwendung auf den Pflichtteil

    Wann finden die Vorträge statt?

    10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr

    Wer referiert?

    Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart
  • Block 3: Vermeidungs- und Reduktionsstrategien bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

    Donnerstag, 26. September 2024 • 10:00 - 16:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen und Notare/-innen, die auf den Gebieten des Erbrechts beratend und rechtsgestaltend tätig sind, insbesondere Fachanwälte/-innen.

    Worum geht es?

    Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche können so manche Nachlassplanung ruinieren. Der/die Beratende überlegt, ob sich diese Ansprüche vermeiden oder wenigstens reduzieren lassen. Das Seminar vermittelt dazu helfende Lösungsansätze.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Verringerung des Nachlasses zu Lebzeiten (Übergabe, Schenkung, Ausstattung, Verkauf usw.)

    • Verzichtsverträge

    • Änderung der familiären und rechtlichen Verhältnisse

    • Familienrechtliche Gestaltungen

    • Testamentarische Gestaltungen

    • Flucht ins ausländische Erbrecht

    • Strategien nach Eintritt des Erbfalles

    Wann finden die Vorträge statt?

    10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Eva Kreienberg
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Informationstechnologierecht, Kaiserslautern

Wer referiert?

Foto: Dr. Gudrun Doering-Striening
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Essen
Foto: Dr. Eva Kreienberg
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Informationstechnologierecht, Kaiserslautern
Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 406 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 609 € Mitglieder Anwaltverein
  • 676 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Erbrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
Petra Schrinner