Seminarpaket Familienrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 05. September 2023, 09:00 Uhr bis Donnerstag, 07. September 2023, 15:45 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71250-23

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und und findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Die Immobilie im Familienrecht

    Dienstag, 05. September 2023 • 09:00 - 15:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, die eine themenübergreifende, praxisnahe Fortbildung suchen.
    Worum geht es?
    Das Familienrecht ist durch die Interdependenz der verschiedenen Regelungsbereiche geprägt. Anhand von Musterfällen werden diese Wechselwirkungen von der unmittelbaren Trennung der Ehegatten/-innen bis zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Immobilieneigentums aufgezeigt.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Wohnungszuweisungsverfahren: Nutzungsregelungen bei Trennung und Scheidung
    • Auswirkungen der Nutzungsregelung auf Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Ausgleichsansprüche nach §§ 426, 745 BGB mit Berechnungsbeispielen
    • Steuerrechtlich vorteilhafte Vertragsgestaltung unter Einbeziehung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen
    • Unbenannte Zuwendungen von Ehegatten/-innen, Schwiegereltern und Verlobten
    • Bewertung von Immobilien im Zugewinnausgleich, Bewertung von Nießbrauch und Leibrenten bei Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge
    • Teilungsversteigerung: Verhinderung bzw. Verzögerung des Verfahrens, Erlösverteilung
    • Stellung von Sicherheiten zu Tilgungs- oder Sicherungszwecken
    Wann finden die Vorträge statt?
    09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Johannes Wewers
    Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Celle
  • Block 2: Reform des Betreuungsrechts

    Mittwoch, 06. September 2023 • 09:00 - 15:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an familienrechtliche Praktiker/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Familienrecht.
    Worum geht es?
    Am 01.01.2023 tritt eine tiefgreifende Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen im Betreuungsrecht.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Reformziele
    • Das Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
    • Betreuungsführung
    • Familienangehörige als Betreuerinnen und Betreuer
    • Wunschbefolgungspflicht und Grenzen
    • Neuregelungen zur Vorsorgevollmacht
    • Aufgabenkreis der Umgangsrechtsbestimmung
    • Erbrechtliche Probleme und Betreuungsrecht
    Wann finden die Vorträge statt?
    09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

    Wer referiert?

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Medizinrecht und Sozialrecht, Berlin
  • Block 3: Reform des Vormundschaftsrechtes für Minderjährige

    Donnerstag, 07. September 2023 • 09:00 - 15:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Im Familienrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht
    Worum geht es?
    Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und führt zu einer völlig neuen Struktur des Vormundschaftsrechts sowie der Gesetzestechnik. Wesentliche Elemente sind die Einführung von Rechten der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Vormund und die damit einhergehenden Pflichten. Bei der Auswahl des Vormunds stehen die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung des Institutes der vorläufigen Vormundschaft sowie die Pflicht des Vormundes zur Zusammenarbeit mit den Erziehungspersonen und die neuen Möglichkeiten zur Übertragung des Sorgerechtes auf mehrere Personen.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Einführung in die neue Struktur des 4. Buches des BGB
    • Abschnitt 3 Titel 1 (Vormundschaft)
    • Die vorläufige Vormundschaft
    • Inhalt und Umfang der neuen Personensorge ab dem Jahr 2023
    • Befugnis zur Personensorge
    • Änderungen in der Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern
    • Änderungen in der Zusammenarbeit mit dem Familiengericht
    • Der Pfleger nach §§ 1778 und 1777 BGB n. F.
    • Inhalt und Umfang der neuen Vermögenssorge ab 2023
    • Familiengerichtliche Genehmigungen Abschnitt 3 Titel 2 (Pflegschaft für Minderjährige)
    • Abschnitt 2 Titel 2 (Pflegschaft)
    • Die neuen Pflegschaften für Minderjährige
    Wann finden die Vorträge statt?
    09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

    Wer referiert?

    Hochschule für Witschaft und Recht Berlin

Wer referiert?

Hochschule für Witschaft und Recht Berlin
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Medizinrecht und Sozialrecht, Berlin
Foto: Dr. Johannes Wewers
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Celle

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 406 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 609 € Mitglieder Anwaltverein
  • 676 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
Persönliche Beratung
Ronja Lange