Seminarpaket Familienrecht: 3 x 5 Stunden

Achtung: Alle Plätze sind momentan ausgebucht.
Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 18. April 2024, 13:30 Uhr bis Freitag, 19. April 2024, 20:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71207-24

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten.

Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Missbrauch der Vorsorgevollmacht

    Donnerstag, 18. April 2024 • 13:30 - 19:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen mit familienrechtlichem Mandat, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht und Erbrecht

    Worum geht es?

    Geschätzt mehr als 10 Millionen Menschen haben in Deutschland zur Vermeidung einer gerichtlichen Betreuerbestellung eine Vorsorgevollmacht errichtet. Gleichzeitig häufen sich bei den Betreuungsgerichten Anregungen zur Einrichtung von Kontrollbetreuungen wegen vermuteter treuwidriger Ausübung der Vorsorgevollmacht durch Bevollmächtigte. Im Erbrecht kommt es deswegen vermehrt zu Streitigkeiten zwischen Miterben/-innen. Die Realisierung von Rechten der Erben/-innen ist prozessual teilweise mit hohen Risiken belastet. Es wird die aktuelle Rechtsprechung zum Missbrauch von Vorsorgevollmachten im Betreuungsrecht und Erbrecht besprochen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Vergleich Betreuung/Vorsorgevollmacht

    • Abgrenzung Gefälligkeitsverhältnis/Gefälligkeitsvertrag im Grundverhältnis

    • Sorgfaltsmaßstab bei der Ausübung der Vorsorgevollmacht

    • Missbrauchstatbestände

    • Einwendungen der/des Bevollmächtigten

    • Bestellung von Kontrollbetreuern/-innen: Verfahren und Voraussetzungen, Rechtsprechung zur Rechtsbeständigkeit der Vorsorgevollmacht, zum gerichtlichen und anwaltlichen Vorgehen

    • Aufgabenkreis Widerruf der Vorsorgevollmacht, Sorgfaltspflichten von Notaren/-innen bei der Beurkundung von Vorsorgevollmachten

    Wer referiert?

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Medizinrecht und Sozialrecht, Berlin
  • Block 2: Lebzeitige Zuwendungen und deren Rechtswirkungen im Familien- und Erbrecht (zivilrechtlich)

    Freitag, 19. April 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Familien- und Erbrechtspraktiker/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen im Familienrecht und Erbrecht

    Worum geht es?

    Lebzeitige Zuwendungen sind in häufigen Streitfällen bei der Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten/-innen und unter Miterben/-innen wertvolle Vermögensgegenstände, nicht selten Immobilien. Sie bestimmen in solchen Fällen maßgeblich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen. Die Teilnehmenden erhalten ein aktualisiertes umfangreiches Manuskript und die Lösung der im Seminar behandelten Fälle.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Die Zuwendungen bei der Zugewinngemeinschaft: Zuwendungen im Anfangs- und Endvermögen mit Nießbrauchs- bzw. Wohnungsrechtsvorbehalt sowie Rückforderungsrechten; Anrechnung einer Zuwendung auf die Zugewinnausgleichsforderung; Rückforderung einer Zuwendung im Falle der Trennung und Scheidung

    • Die Güterstandsschaukel als Variante einer lebzeitigen Zuwendung

    • Die schenkungsteuerlichen Vorteile der Güterstandsschaukel

    • Die erbrechtlichen Auswirkungen der Güterstandsschaukel

    • Die Zuwendungen bei der Gütertrennung: Auseinandersetzung einer Innengesellschaft; Rückforderung einer Zuwendung im Falle der Trennung und Scheidung

    • Die Zuwendungen bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: die Innengesellschaft

    • Die Zuwendungen bei der Erbengemeinschaft: Ausgleichung einer Zuwendung bei der Auseinandersetzung des Nachlasses; die Immobilie betr. ein Übernahmerecht

    • Die Zuwendungen beim Pflichtteilsrecht: Anrechnung einer lebzeitigen Zuwendung auf den Pflichtteil; Ausgleichung einer lebzeitigen Zuwendung auf den Pflichtteil

    Wer referiert?

    Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart
  • Block 3: Der Tod und das Familienrecht

    Freitag, 19. April 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr

    Neu im Programm

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Familien- und Erbrecht, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht und Erbrecht

    Worum geht es?

    Teil Güterrecht und Erbrecht

    Der Tod, die familienrechtlichen Verfahren und weitere Fragen

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Güterstände und gesetzliche Erbfolge / Pflichtteilsrecht

    • Gesetzlicher Güterstand im Erbfall - § 1371 BGB

    • Zugewinn konkret berechnen – der Auskunftsanspruch des § 1379 I 4 BGB im Erbrecht

    • § 1371 bei ausländischem Güterrechtsstatut

    • Zugewinnausgleichsforderung und Erbschaftssteuer

    • Tod mit Auslandsberührung – der Güterstand im europäischen Nachlasszeugnis

    • Tod im Scheidungsverfahren

    • Auswirkungen des Todes im Unterhaltsrecht

    • Auswirkungen des Todes auf den Versorgungsausgleich und die Hinterbliebenenversorgung

    • Auswirkungen des Todes auf das Sorgerecht und die Verwaltung des Vermögens minderjähriger Kinder

    • Auswirkungen des Todes auf Versicherungen und Bankkonten

    • Auswirkungen des Todes auf gemeinsame letztwillige Verfügungen der Ehegatten, einschließlich vorsorgender Gestaltung

    • Erbenregress nach dem SGB XII

     

    Wer referiert?

    Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart

Wer referiert?

Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Medizinrecht und Sozialrecht, Berlin

Wo findet das Seminar statt?

Leonardo Royal Hotel, Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt a. M.
Route bei Google Maps planen
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 19.03.2024 • EZ/ÜF 105,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Persönliche Beratung
Ronja Lange