Seminarpaket Insolvenzrecht: 2 x 7,5 Stunden

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Wann findet das Seminar statt?

Düsseldorf | Donnerstag, 09. November 2023, 09:00 Uhr bis Freitag, 10. November 2023, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71752-23

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

    Donnerstag, 09. November 2023 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Wirtschaftsprüfer/-innen, Steuerberater/-innen, Geschäftsführer/-innen/Vorstände oder Bankmitarbeiter/-innen mit Spezialzuständigkeit im Sanierungs- und Restrukturierungsbereich
    Worum geht es?
    Behandelt werden auf Grundlage aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und (drohende) Zahlungsunfähigkeit, die trotz ihrer großen zivil- und strafrechtlichen Bedeutung in ihren Grundstrukturen für die Beratungs- und Prozesspraxis nicht rechtssicher geklärt sind. Durch die gesetzlichen Änderungen aufgrund des am 01.01.2021 in Kraft getretenen Sanierungs- und Insolvenzfortentwicklungsgesetzes ist die unsichere Rechtslage noch verschärft worden. Ein Schwerpunkt des Seminars ist die Behandlung der Haftungsrisiken für die Organe von Unternehmen in der Krise und ihre Berater/-innen sowie Wege zur Haftungsvermeidung.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Die Unternehmenskrise und ihre Indikatoren
    • Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit
    • Bedeutung der Fortbestehensprognose
    • Überschuldungsvermeidung
    • Sanierungskonzepte
    • Gesellschafterfinanzierung und ihre Risiken in der Unternehmenskrise
    • Zahlungsstockung und (drohende) Zahlungsunfähigkeit
    • Gefahren der Zahlungseinstellung
    • Zahlungen nach Insolvenzreife und Gläubigerbenachteiligung
    • Haftungsrisiken für Gesellschaftsorgane
    • Haftungsgefahren der Sanierungsberatung

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Hamburg
    Rechtsanwalt, Hamburg
  • Block 2: Haftungsstrukturen in der Unternehmenskrise

    Freitag, 10. November 2023 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Führungskräfte von Wirtschaftsunternehmen, leitende Mitarbeiter/-innen der Assekuranz (Schaden- und Vertragsabteilung), Wirtschaftsprüfer/-innen, Rechtsanwälte/-innen mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrecht, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Worum geht es?
    Über einen Zeitraum von nunmehr knapp 25 Jahren ist die Managerhaftung in Deutschland stetig verschärft worden. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen und aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Detaillierte Kenntnisse der zivil- und strafrechtlichen Haftungsstrukturen sind deshalb für alle von Bedeutung, die in der Praxis als Berater/-in oder in leitender Tätigkeit für ein Wirtschaftsunternehmen tätig sind.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Aktuelle Rechtsprechung zum Organhaftungsrecht
    • Die Haftung der Unternehmensleitung innerhalb des Konzernverbundes
    • Kapitalerhaltung und Cash Pooling in der Krise
    • Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
    • Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife, gesetzliche Neuregelungen durch das SanInsFoG/StaRUG
    • D&O Versicherung: aktuelle Rechtsprechung und Hinweise zur Ausgestaltung

    Wer referiert?

    Rechtsanwältin, Köln
    Foto: Björn Fiedler
    Rechtsanwalt, Köln

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Hamburg
Rechtsanwältin, Köln
Foto: Björn Fiedler
Rechtsanwalt, Köln
Rechtsanwalt, Hamburg

Wo findet das Seminar statt?

nH Düsseldorf City-Nord, Münsterstraße 230 - 238, 40470 Düsseldorf
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Telefon: 0211 / 2394860
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 9. Oktober 2023 • EZ/ÜF 119,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Persönliche Beratung
Nikola Spychala