Seminarpaket kollektives Arbeitsrecht: 3 x 5 Stunden

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Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 30. November 2023, 08:00 Uhr bis Freitag, 01. Dezember 2023, 13:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71066-23

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Betriebsverfassungsrecht up to date

    Donnerstag, 30. November 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar wendet sich an Rechtsanwälte/-innen, Betriebsräte/-innen, Personalleiter/-innen und leitende Mitarbeiter/-innen der Personalabteilungen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht.
    Worum geht es?
    Kenntnisse der Betriebsverfassung sind elementarer Bestandteil der Beratung von und der Tätigkeit im Unternehmen. Die Digitalisierung schreitet voran, Unternehmen implementieren neue Arbeitsabläufe und der persönliche Kontakt schwindet. Die Mitbestimmung bleibt und passt sich diesem Prozess an. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung arbeiten auf Hochtouren. Welche neuen Spielregeln existieren, wie Sie damit umgehen und welche Fallstricke sich bieten, vermittelt der Vortrag.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes: Betriebsratsarbeit "allgemein", die digitale Sitzung, Geschäftsordnung, online Beschlussfassung, Mitbestimmung mobiler Arbeit, Datenschutz, Kündigungsschutz
    • Aktuelle Rechtsprechung: Vertrauensvolle digitale Zusammenarbeit, Betriebsratsmittel, Betriebsvereinbarung, Betriebsratsanhörung, Umstrukturierung

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Daniela Mayr
    Rechtsanwältin, Hamburg
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hamburg
  • Block 2: Letztes Mittel Einigungsstelle? Konfliktlösung im Arbeitsrecht

    Donnerstag, 30. November 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Arbeitsrechtliche Praktiker/-innen und Personaler/-innen, die Verhandlungen führen und Einigungsstellenverfahren begleiten, Mediatoren/-innen der Arbeitswelt, Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht
    Worum geht es?
    Konflikte präventiv und aktiv vermeiden, jedenfalls früh erkennen oder aber der "richtigen" Lösung zuführen – das ist das Thema des Seminars. Hierbei werden verschiedene Verhandlungsmechanismen und Konfliktlösungswege für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsräten vorgestellt. Thematisiert werden sowohl interne Lösungsmöglichkeiten als auch Wege mit Hinzuziehung Dritter, insbesondere Mediation, Moderation und Einigungsstelle. Das Seminar legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Möglichkeiten der Umsetzung in der Praxis. Erörtert werden zahlreiche Fallbeispiele und Mustertexte zu Formulierungen für kollektivrechtliche Regelungen.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Ursachen von Konflikten/Konfliktarten
    • Wahl des richtigen Konfliktlösungsinstruments
    • Verhandlungen, insbesondere zwischen Arbeitgeber/-in und Betriebsrat
    • Konkrete Verhandlungslösungen und Mittel
    • Formulierungen in Betriebsvereinbarungen

    Wer referiert?

    Foto: Verena Albrecht
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediatorin (BMWA), Oldenburg
    Foto: Dr. Frauke Denecke
    Einigungsstellenvorsitzende, Richterin am ArbG (2006 – 2018), Mediatorin, Frankfurt a. M.
  • Block 3: Praxis Betriebsvereinbarung: Zulässigkeit, Abschluss, Wirkung

    Freitag, 01. Dezember 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, Mitarbeiter/-innen in Rechts- und Personalabteilungen sowie Betriebsräte, die an der inhaltlichen Ausgestaltung und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen mitwirken, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht.
    Worum geht es?
    Die Veranstaltung behandelt wesentliche praxisrelevante Themen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit, inhaltlichen Gestaltung und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Es werden formelle Aspekte zu Regelungskompetenzen, zum Gesetzes- und Tarifvorrang, zu Gestaltungsmöglichkeiten und Wegen zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten angesprochen. Das Seminar vermittelt Praxistipps und die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Zuständigkeiten der Betriebsparteien
    • Zustandekommen durch Vereinbarung oder Einigungsstellenspruch
    • Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
    • Grenzen der Regelungszuständigkeit/Tarifvorrang, Verhältnis zu anderen Regelungen (Tarifvertrag, Regelungsabrede, Gesamtzusage, Arbeitsvertrag)
    • Geltungsbereich und Geltungsdauer einschließlich Folgen eines Betriebsübergangs
    • Änderung bestehender Regelungen, Günstigkeitsvergleich, Betriebsvereinbarungsoffenheit
    • Nachwirkung
    • Innerbetriebliche Kontrollrechte und Pflichten des Betriebsrats
    • Wirksamkeitsprobleme und ihre Folgen

    Wer referiert?

    Foto: Tania Aberle
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Gütersloh
    Foto: Dr. Kathrin Schulze Zumkley
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Gütersloh

Wer referiert?

Foto: Tania Aberle
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Gütersloh
Foto: Verena Albrecht
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediatorin (BMWA), Oldenburg
Foto: Dr. Frauke Denecke
Einigungsstellenvorsitzende, Richterin am ArbG (2006 – 2018), Mediatorin, Frankfurt a. M.
Foto: Dr. Daniela Mayr
Rechtsanwältin, Hamburg
Foto: Dr. Kathrin Schulze Zumkley
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Gütersloh
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hamburg

Wo findet das Seminar statt?

Leonardo Royal Hotel, Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt a. M.
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Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 2. November 2023 • EZ/ÜF 120,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Persönliche Beratung
André Szibele