Seminarpaket Medizinrecht: 2 x 7,5 Stunden
Hannover | Mittwoch, 28. September 2022, 09:00 Uhr bis Donnerstag, 29. September 2022, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 73052-22
Die Veranstaltung ist für Anwältinnen und Anwälte interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Unsere Seminarpakete umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke á 5 Stunden) und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Regress in der vertragsärztlichen Versorgung
Mittwoch, 28. September 2022 • 09:00 - 18:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen, die Vertragsärzte/-innen im Rahmen von (drohenden) Regressen und Plausibilitätsprüfungen beraten
Worum geht es? Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen sind für betroffene Vertragsärzte/-innen einschneidend, wenn nicht existenzbedrohend und erfordern meist anwaltliche Beratung. Dabei muss das Zusammenspiel der Krankenkassen, Prüfgremien und Staatsanwaltschaften beleuchtet werden. Zusammen mit Mandanten/-innen sollen anhand der Struktur der Praxis, etwaiger Kooperationen und des Patientengutes Argumentations- und Verteidigungsstrategien entwickelt werden. Neben den Möglichkeiten der Verteidigung vor den Prüfgremien, den Kassenärztlichen Vereinigungen oder in sozialgerichtlichen Verfahren wird auch die aktuelle Rechtsprechung auf diesem Gebiet behandelt.
Was sind die Schwerpunkte? -
Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Darstellung und Abgrenzung der Prüfungsarten
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Regressarten: Arzneimittelverordnungen, Heilmittelverordnungen, Sprechstundenbedarf
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Beratung vor Regress
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Plausibilitätsprüfungen
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Verteidigungsstrategien: Tipps, Tricks und Fallstricke
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Wirtschaftsmediator, Dortmund -
- Block 2: Medizinwirtschaftsstrafrecht - Betrug, Untreue und Korruption im Gesundheitswesen
Donnerstag, 29. September 2022 • 09:00 - 18:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen und Juristen/-innen, die Ärzte/-innen, Kliniken, medizinische Versorgungszentren und andere Anbieter im Gesundheitssektor beraten
Worum geht es? Seit Juni 2016 sind die neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in Kraft. Neben dieser Neuregelung sollen die für das Gesundheitswesen relevanten Strafnormen mit wirtschaftlichem Bezug (vor allem Betrug, aber auch Untreue, Amtsträgerdelikte, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) im Kontext aktueller Entwicklungen besprochen werden. Erörtert werden die in diesem Zusammenhang relevanten Schnittstellen zum Berufs- und Vertragsarztrecht (§§ 30 ff. MBO, § 128 SGB V, § 26 ÄrzteZV) und zum Berufszulassungsrecht (§§ 5f. BÄO). Aktuelle Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich des Gesundheitsstrafrechts und des Berufsrechts werden vorgestellt.
Was sind die Schwerpunkte? -
Einschlägige Normen des Medizinwirtschaftsstrafrechts
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Ermittlungsverfahren im Medizinstrafrecht
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Harmonisierte Verteidigungsstrategien
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Berufsrechtliches und -gerichtliches Verfahren
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Zivil- und wettbewerbsrechtliche Implikationen
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Update Berufsrecht und Gesundheitsstrafrecht
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 0511 / 34950
Was kostet die Teilnahme?
- 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 648 € Mitglieder Anwaltverein
- 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie