Seminarpaket Miet- und WEG-Recht: 3 x 5 Stunden
Düsseldorf | Donnerstag, 13. November 2025, 08:00 Uhr bis Freitag, 14. November 2025, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71956-25
Die Veranstaltung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Mängel am Gemeinschaftseigentum
Donnerstag, 13. November 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und WE-Recht und/oder Fachanwälte und Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht sowie Wohnungseigentumsverwalter und Wohnungseigentumsverwalterinnen.
Worum geht es? Die anwaltliche Beratungs- und Vertretungstätigkeit mit Bezug zur bautechnischen Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage setzt fundierte Kenntnisse sowohl im privaten Baurecht als auch im Wohnungseigentumsrecht voraus. So resultieren die Ansprüche wegen sogenannter anfänglicher Baumängel aus den jeweiligen Erwerbsverträgen der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen. Gleichwohl ist die individuelle Durchsetzung der Ansprüche, soweit Gemeinschaftseigentum betroffen ist, nur eingeschränkt möglich. Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) wurden eine Reihe, für den hier behandelten Themenkreis relevante, gesetzliche Änderungen vorgenommen. Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen haben Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter/eine zertifizierte Verwalterin.
Was sind die Schwerpunkte? -
Umsetzung baulicher Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
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Vereinfachung von Instandsetzungen und Modernisierungen
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Flexiblere Kostenverteilungen
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Vereinfachte Beschlussfassungen und Beauftragung von Unternehmen
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Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit
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Ansprüche wegen anfänglicher Baumängel am Gemeinschaftseigentum
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Durchsetzung gegenüber dem Bauträger/der Bauträgerin
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Leistungsverweigerungsrechte und Aufrechnungsmöglichkeiten
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Vermittlung verjährter Ansprüche
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Untätigkeit der Gemeinschaft
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Besonderheiten gerichtlicher Verfahren
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Kosten- und Kostenerstattungsfragen sowie prozesstaktische Hinweise
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, MünchenRechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, München -
- Block 2: Aktuelles zum Geschäftsraummietrecht
Donnerstag, 13. November 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an im Mietrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und WEG-Recht. Es ist ebenso geeignet für Mitarbeitende von Immobilienunternehmen und Hausverwaltungen sowie für Mieter und Mieterinnen bzw. Vermieter und Vermieterinnen von Gewerbeflächen.
Worum geht es? Anhand aktueller Rechtsprechung werden die häufigsten Praxisfragen dargestellt. Da das Geschäftsraummietrecht ganz wesentlich vom AGB-Recht geprägt ist, werden auch einzelne Klauseln näher beleuchtet. Die Teilnehmenden können vorab eigene Vertragsklauseln einreichen, die dann – soweit möglich – besprochen werden.
Was sind die Schwerpunkte? -
Erfahrungen mit der „Schriftformfalle“ nach der Änderung des § 578 Abs. 1 BGB - Ablauf der Übergangsfrist zum Jahresende
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Praxisrelevante Unterschiede zum Wohnraummietrecht
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Abgrenzungen des Geschäftsraummietvertrags zu anderen Vertragsarten
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Der zu oft vernachlässigte Mietzweck
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Gefährlich, wenn nicht beachtet: Schnittstellen zum öffentlichen Recht
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(Was ist übrig von) Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Sortimentsbindung und Klauselkombinationen?
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Mietzins, Miethöhe, Mietänderungen – Preisklauselgesetz
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Green Lease: Was ist das und braucht man das?
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Berlin -
- Block 3: Die ordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrechte im Mietrecht
Freitag, 14. November 2025 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie an Mitarbeitende in Immobilienverwaltungen und Immobilienunternehmen.
Worum geht es? Die Vertragsbeendigung ist ein besonders gebührenträchtiger, aber auch ein ebenso regressgefährdeter Bereich. Denn der Ausspruch einer fehlerhaften Kündigung oder eine fehlerhafte Reaktion hierauf können weitreichende nachteilige Konsequenzen für die Beteiligten haben. Erläutert werden neben der ordentlichen Kündigung auch die oft weniger bekannten und z. T. im Gesetz geradezu versteckt wirkenden Sonderkündigungstatbestände. Typische Fehler bei der Kündigungserklärung werden dargestellt und an Beispielen belegt. Das Seminar bezieht sich auf Wohn- und Gewerberaum.
Was sind die Schwerpunkte? -
Formelle und materielle Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung
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Verteidigungsmöglichkeiten der gekündigten Partei
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Aktuelle Rechtsprechung zum Eigenbedarf
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Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung als Kündigungsgrund
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„Abriss-Kündigung“
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Teilkündigung von Wohnraum
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Kündigungsmöglichkeiten bei Tod des Mieters/der Mieterin
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Sonderfall Werkmietwohnung/Werkdienstwohnung
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Konkrete Handlungstipps für beide Seiten
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 0211 / 38480
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 15. Oktober 2025 • EZ/ÜF 155,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 480 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 720 € Mitglieder Anwaltverein
- 800 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie