Seminarpaket Migrationsrecht: 2 x 7,5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Essen | Donnerstag, 26. November 2026, 09:00 Uhr bis Freitag, 27. November 2026, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 74154-26

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Migrationsrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden) und und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Familienzusammenführung

    Donnerstag, 26. November 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit Mandaten im Ausländerrecht, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Migrationsrecht.

    Worum geht es?

    Familien werden im Ausländerrecht mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Je nach eigenem oder dem Status des/der Stammberechtigten erweitert oder verengt sich das Grundrecht aus Art. 6 GG zu einem weitgehend voraussetzungslosen Recht auf Nachzug oder einem anspruchsvollen, oft ermüdenden Hürdenlauf. So wenig überzeugend Vorgaben des Gesetzgebers und Entscheidungen der Gerichte zum Teil sind – ohne ihre Kenntnis kann kein Weg gefunden werden, den Nachzug gleichwohl zu ermöglichen. Dieses Ziel verfolgt das Seminar – im besten Interesse von Kindern, Eltern, Eheleuten und ihren Beratern und Beraterinnen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Verliebt, verlobt, verheiratet – Probleme der Eheschließung, der Einreise zur Eheschließung und des Aufenthalts nach Eheschließung

    • Das Visumverfahren und Möglichkeiten des Absehens von der Nachholung

    • Eltern und Geschwisterkinder beim Familiennachzug zum UMF

    • Eltern deutscher und anderer Unionsbürgerkinder

    • Unionsbürger- und deutsche Kinder in Patchworkfamilien

    • Die Bedeutung des Freizügigkeits- und des Primärrechts der EU für den Familiennachzug

    • Visaverfahren, Wartezeiten und Rechtsschutzfragen

    Wer referiert?

    Foto: Thomas Oberhäuser
    Rechtsanwalt, Ulm
  • Block 2: Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

    Freitag, 27. November 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Migrationsrecht.

    Worum geht es?

    Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Beschäftigung fußt seit dem stufenweisen Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in den Jahren 2023 und 2024 auf drei Säulen: Die Vorschriften der Fachkräftesäule richten sich an ausländische Fachkräfte mit deutschen oder in Deutschland anerkannten Studien- und Berufsabschlüssen. In diesem Bereich wurde u.a. die neue EU Hochqualifiziertenrichtlinie (Blue Card-Richtlinie) in das AufenthG umgesetzt und die Möglichkeiten im Bereich der Fachkräfteeinwanderung deutlich erweitert. Die Vorschriften der Erfahrungssäule erweitern die Möglichkeiten der Einwanderung für berufserfahrene Drittstaatsangehörige auch ohne gleichwertigen ausländischen Berufsabschluss. Die Normen der Potenzialsäule eröffnen u. a. über die neue Chancenkarte Drittstaatsangehörigen neue Möglichkeiten der Einreise und des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche. Das Potenzial der Betroffenen wird dabei teilweise anhand eines neuartigen Punktesystems ermittelt. Daneben wurden diverse neue Verfahrensvorschriften eingeführt, um die Einreiseverfahren von Fachkräften zu vereinfachen und zu beschleunigen. Praxisnah und anhand von Beispielfällen wird der Referent die maßgeblichen materiell-rechtlichen Normen und Verfahrensvorschriften der Arbeitsmigration erläutern. Die Neuerungen durch das Gesetz und die Verordnung der Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und die praktischen Erfahrungen seit Einführung der neuen Vorschriften werden den Schwerpunkt des Seminars bilden. Zusätzlich wird der Referent auch sämtliche aktuellen Entwicklungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung behandeln. Gleichzeitig wird das Seminar viele praktische Informationen zur Bearbeitung anwaltlicher Mandate im Erwerbsmigrationsrecht vermitteln.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Bereich der Arbeitsmigration   

    • Systematik der Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen im AufenthG

    • Regelungen der Fachkräftemigration

    • Regelungen der Einwanderung zur Beschäftigung ohne qualifizierten Abschluss

    • Regelungen und Systematik der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

    • Verfahrensänderungen und -besonderheiten im Arbeitsmigrationsrecht

    Wer referiert?

    Foto: Christoph von Planta
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Berlin

Wer referiert?

Foto: Thomas Oberhäuser
Rechtsanwalt, Ulm
Foto: Christoph von Planta
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Berlin

Wo findet das Seminar statt?

Hotel Essener Hof, Am Handelshof 5, 45127 Essen
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Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 14. Oktober 2026 • EZ/ÜF 115,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 480 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 720 € Mitglieder Anwaltverein
  • 800 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen als Download WertGarantie

Seminarpaket Migrationsrecht: 2 x 7,5 Stunden

Persönliche Beratung
Jana Hartwig