Seminarpaket Strafrecht: 2 x 7,5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Hamburg | Donnerstag, 18. Juni 2026, 09:00 Uhr bis Freitag, 19. Juni 2026, 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72208-26

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Strafrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Kriminaltechnik im Strafverfahren

    Donnerstag, 18. Juni 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Strafrecht sowie an Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen.

    Worum geht es?

    Das Seminar behandelt die Kriminaltechnik als Herausforderung an professionell verstandene Strafverteidigung. Die Teilnehmenden werden geschult, die einzelnen Ermittlungsschritte kontrollieren zu können: Kontrolle der Tatortarbeit, Kontrolle des naturwissenschaftlich-technischen Gutachtenteils, Kontrolle der Befundbewertung: kriminaltechnische Beweisführung und tatrichterliche Überzeugungsbildung, Indizienbeweis, Beweisring und Beweiskette (Bayes'sches Theorem, Produktregel), Merkmalswahrscheinlichkeit, Belastungswahrscheinlichkeit.

    Was sind die Schwerpunkte
    • Kriminaltechnik im System der Kriminalwissenschaften

    • Abgrenzungen, Begriff, Bedeutung, Problematik: naturwissenschaftliche und technische Fehlerquellen, Forschungs- und Ausbildungsdefizite, personenbedingte Fehlerquellen

    • Die einzelnen kriminaltechnischen Fachrichtungen und ihre typischen Probleme im Überblick

    • Formspuren: menschliche Spurenfelder (Fingerspuren, Handflächen, Fußsohlen, Ohren, Lippen), technische Spurenfelder (Schuhe, Reifen, Werkzeuge, Schlösser)

    • Materialspuren: serologische Spurenfelder (Blut, Urin, Sekrete, Sperma, Haare, Exkrete, Wasser, Boden, Luft), stoffliche Spurenfelder (Glas, Lack, Metall, Kunststoff, Holz, Textilien)

    • Spezielle Spurenbereiche: Rauschmittel (Betäubungsmittel, Alkohol, Tabletten), Toxikologie, Schusswaffen, Munition, Brand/Explosion, Kfz-Identifizierung, Stimmen/Sprache, Leichen

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Heiko Artkämper
    Staatsanwalt a. D., Dortmund
  • Block 2: Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht

    Freitag, 19. Juni 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen, aber auch an Opferanwälte und Opferanwältinnen, die Kenntnisse in diesem sensiblen Gebiet des Strafrechts erwerben oder vertiefen möchten. Insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Strafrecht sind angesprochen.

    Worum geht es?

    Das Seminar verschafft einen umfassenden Einblick in die gutachterlichen Untersuchungen und vermittelt neueste kriminologische Erkenntnisse zur Legalbewährung, zur Entwicklung der Deliktsfelder und zur Effizienz der Strafverteidigung. Anhand praktischer Beispiele aus Strafverfahren wird der Umgang mit Mandanten und Mandantinnen im Sexualstrafrecht erläutert.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Neuerungen nach der Reform des Sexualstrafrechts

    • Materiellrechtliche Fragen im Sexualstrafrecht

    • Analyse und Kritik von aussagepsychologischen und psychiatrischen Gutachten

    • Auswahl und Kontrolle von (Psycho-)Sachverständigen

    • Beweisantrag und alternatives Gutachten (second opinion) vor dem Hintergrund der Revision

    • Die Sistierung des/der „eigenen“ Sachverständigen gem. § 245 StPO

    • Die zivilrechtliche Haftung von Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen mit Blick auf § 839 a BGB

    • Die zivilrechtliche Haftung gerichtlich bestellter Sachverständiger und Sachverständigen (§ 839 a BGB) mit Blick auf die Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    • Aussage gegen Aussage und ihre verfahrensrechtlichen Konsequenzen

    • Revisionsrechtliche Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatrichters/der Tatrichterin

    • Sexualanamnese sowie Schuldfähigkeitsbegutachtung

    • Prognosegutachten im Strafvollzug und Täter-Opfer-Ausgleich

    • Ergänzungspflegschaft bei mangelnder Verstandesreife von Zeugen und Zeuginnen

    • Prozessuale Besonderheiten

    • Versagung der Akteneinsicht, § 406e Abs. 2, S. 2 StPO

    • Psychosoziale Prozessbegleitung, § 406g StPO

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Anja Murmann
    Rechtspsychologin (M.Sc.), Psychologin (M.Sc.), Bonn
    Foto: Derk Röttgering
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, Gescher

Wer referiert?

Foto: Dr. Heiko Artkämper
Staatsanwalt a. D., Dortmund
Foto: Dr. Anja Murmann
Rechtspsychologin (M.Sc.), Psychologin (M.Sc.), Bonn
Foto: Derk Röttgering
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, Gescher

Wo findet das Seminar statt?

Intercity Hotel Hamburg-Barmbek, Fuhlsbüttler Str. 101, 22305 Hamburg
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Telefon: 040-555525000
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 20. Mai 2026 • EZ/ÜF 129,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 480 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 720 € Mitglieder Anwaltverein
  • 800 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Strafrecht: 2 x 7,5 Stunden

Persönliche Beratung
Angelique Hilliges