Seminarpaket Strafrecht: 2 x 7,5 Stunden

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Wann findet das Seminar statt?

Hamburg | Donnerstag, 18. Juni 2026, 09:00 Uhr bis Freitag, 19. Juni 2026, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72208-26

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Strafrecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Methoden des Profilings mit Blick auf Kriminaltechnik und Rechtsmedizin

    Donnerstag, 18. Juni 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Strafrecht. Es ist auch geeignet für Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft und der Gerichte sowie forensische Sachverständige.

    Worum geht es?

    Es ist nicht entscheidend, was ein Mensch sagt, sondern was er tut. Dieser Satz gilt auch für Täter und Täterinnen. Täter und Täterinnen treffen in allen Phasen des Tatgeschehens Entscheidungen, die auch als sichtbare Spuren am Opfer und dem Tatort zurückbleiben. Richtig „gelesen“, verraten diese Handlungen den Ablauf und das (primäre) Motiv der Tat und geben zudem Auskunft über das Profil der Protagonisten und Protagonistinnen. Anhand ausgewählter Fälle und Bilddokumentationen werden bei Tötungs- und Sexualdelikten immer wiederkehrende und sich gleichende Handlungen von Tätern und Täterinnen beschrieben und – auch von Kursteilnehmenden ohne Tatorterfahrung – leicht erkennbar vermittelt.

    Insbesondere wird der Praxisfall C. Böhringer vorgestellt: Ein Verfahren, das bald vor einer Wiederaufnahme steht und zeigt, wie sehr Kriminaltechnik und Rechtsmedizin bei der Beweisführung in diesem Fall versagt haben.

    Was sind die Schwerpunkte
    • Welche Daten werden für eine Tatanalyse benötigt?

    • Sehen, ohne sofort zu bewerten: Die Gesamtheit der Spuren ist mehr als das einzelne Detail.

    • Wenn der Täter/die Täterin sich personifiziert, z. B. Übertöten, emotionale Wiedergutmachung, Depersonifizierung des Opfers, Inszenierung des Tatortes, Bewertung der Interaktion von Täter bzw. Täterin sowie Opfer bei der Tat

    • Fallanalytische Vorgehensweise bei ausgewählten Fällen von Serienmorden, wie z. B. Jack Unterweger und dem Bremer Prostituiertenmörder

    Wer referiert?

    Foto: Axel Petermann
    durch das BKA zertifizierter polizeilicher Fallanalytiker, Leiter der Mordkommission Bremen a. D., Bremen
  • Block 2: Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht

    Freitag, 19. Juni 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen, aber auch an Opferanwälte und Opferanwältinnen, die Kenntnisse in diesem sensiblen Gebiet des Strafrechts erwerben oder vertiefen möchten. Insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Strafrecht sind angesprochen.

    Worum geht es?

    Das Seminar verschafft einen umfassenden Einblick in die gutachterlichen Untersuchungen und vermittelt neueste kriminologische Erkenntnisse zur Legalbewährung, zur Entwicklung der Deliktsfelder und zur Effizienz der Strafverteidigung. Anhand praktischer Beispiele aus Strafverfahren wird der Umgang mit Mandanten und Mandantinnen im Sexualstrafrecht erläutert.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Neuerungen nach der Reform des Sexualstrafrechts

    • Materiellrechtliche Fragen im Sexualstrafrecht

    • Analyse und Kritik von aussagepsychologischen und psychiatrischen Gutachten

    • Auswahl und Kontrolle von (Psycho-)Sachverständigen

    • Beweisantrag und alternatives Gutachten (second opinion) vor dem Hintergrund der Revision

    • Die Sistierung des/der „eigenen“ Sachverständigen gem. § 245 StPO

    • Die zivilrechtliche Haftung von Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen mit Blick auf § 839 a BGB

    • Die zivilrechtliche Haftung gerichtlich bestellter Sachverständiger und Sachverständigen (§ 839 a BGB) mit Blick auf die Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    • Aussage gegen Aussage und ihre verfahrensrechtlichen Konsequenzen

    • Revisionsrechtliche Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatrichters/der Tatrichterin

    • Prozessuale Besonderheiten

    • Versagung der Akteneinsicht, § 406e Abs. 2, S. 2 StPO

    • Aussagepsychologische Methodik

    • Qualitätsanforderungen an und mögliche Fehlerquellen in aussagepsychologischen Gutachten

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Anja Murmann
    Rechtspsychologin (M.Sc.), Psychologin (M.Sc.), Bonn
    Foto: Derk Röttgering
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, Gescher

Wer referiert?

Foto: Dr. Anja Murmann
Rechtspsychologin (M.Sc.), Psychologin (M.Sc.), Bonn
Foto: Axel Petermann
durch das BKA zertifizierter polizeilicher Fallanalytiker, Leiter der Mordkommission Bremen a. D., Bremen
Foto: Derk Röttgering
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, Gescher

Wo findet das Seminar statt?

Intercity Hotel Hamburg-Barmbek, Fuhlsbüttler Str. 101, 22305 Hamburg
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Telefon: 040-555525000
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 20. Mai 2026 • EZ/ÜF 129,- €

Achtung:

Bitte schicken Sie Ihre Zimmerreservierung mit dem Stichwort "DeutscheAnwaltAkademie" per Mail an groups-hamburg@intercityhotel.com .

Was kostet die Teilnahme?

  • 480 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 720 € Mitglied DAV
  • 800 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Strafrecht: 2 x 7,5 Stunden

Achtung: Es sind nur noch wenig Plätze frei.

Persönliche Beratung
Beate Straubel