Seminarpaket Strafrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 24. November 2022, 08:00 Uhr bis Freitag, 25. November 2022, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72262-22

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwältinnen und Anwälte interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Unsere Seminarpakete umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke á 5 Stunden), und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen - beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Betäubungsmittelstrafrecht

    Donnerstag, 24. November 2022 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mandate mit Betäubungsmitteldelikten bearbeiten oder bearbeiten wollen, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht.
    Worum geht es?
    Das Seminar thematisiert neben dem materiellen Betäubungsmittelstrafrecht insbesondere praxisrelevante Verteidigungsstrategien sowie die korrespondierende aktuelle Rechtsprechung.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Betäubungsmittel: Mengen und Wirkstoffgehalt - mit und ohne Analyse
    • Straftatbestände des BtMG und Strafrahmen
    • Verteidigungsstrategien im Betäubungsmittelstrafrecht, Strafklageverbrauch, TKÜ, Onlinedurchsuchung, Widerspruchslösung, Auskunftsverweigerungsrecht, verdeckte Ermittler, Lockspitzel etc.
    • Besonderheiten bei der Verteidigung von Konsumenten. Nachweis des Konsums, Abstinenzanweisung, stationäre oder ambulante Therapie, Substitution
    • Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB oder Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG? Abgrenzungsprobleme, Chancen und Risiken
    • Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG
    • Änderungen bei der Vermögensabschöpfung im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Stuttgart
  • Block 2: Praktikerseminar: Überprüfung von Zeugenaussagen auf Ihre Zuverlässigkeit

    Donnerstag, 24. November 2022 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger und auch im Verkehrsrecht tätige Anwältinnen und Anwälte, die in ihrer Praxis mit Befragungen und Vernehmungen bzw. allgemein mit der Bewertung und Einschätzung von Angaben zu tun haben
    Worum geht es?
    In seiner Rechtsprechung betont der BGH, dass die Überzeugungsbildung auf objektiven Grundlagen basieren muss. Das zwingt die Gerichte, in den Tatsacheninstanzen bei der Bewertung von Aussagen mit einer zuverlässigen und anerkannten Methode zu arbeiten. Dadurch wird die Beweiswürdigung - gleichermaßen im Straf- und im Zivilrecht - transparenter, nachvollziehbarer und vor allem überprüfbarer und damit für Anwältinnen und Anwälte besser angreifbar.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Methodik der Aussagenanalyse
    • Lügen rationaler und sicherer aufdecken
    • Die häufigsten Irrtumsmöglichkeiten, die zu Verfälschungen in Aussagen führen können
    • Dem Gericht unbewusste Fehler(-quellen) bewusst machen - bestehende Überzeugungen erschüttern
    • Fehler in der Beweiswürdigung rügen
    • Irrtumsfreiheit
    • Absprachen von Beteiligten aufdecken

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Frank Maurer
    Vorsitzender Richter am LG, Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Block 3: Neuere Rechtsprechung des BGH zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht

    Freitag, 25. November 2022 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Strafverteidiger/-innen und Fachanwälte/-innen für Strafrecht
    Worum geht es?
    Anhand der neuesten Rechtsprechung des BVerfG und des BGH werden die aktuellen Tendenzen der wichtigsten Entscheidungen der letzten zwölf Monate, Anfrage- und Vorlageverfahren sowie neuere Praxisfragen erörtert, sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Strafzumessungsfragen, Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), Verbot der Doppelverwertung, Gesamtstrafenbildung
    • Aktuelle Fragen der Unterbringung und Sicherungsverwahrung
    • Einzelfragen der gefährlichen Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge sowie Aussetzung
    • Betrug und Untreue, aktuelle Fragen des Hehlereitatbestandes
    • Computerstraftaten, Computerbetrug, Kreditkartenfälschung/-betrug
    • Eingriffsmaßnahmen nach der StPO: Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen, Verwertungsverbote, Rechtsmittel
    • Beweisantragsrecht, Ablehnung von Beweisanträgen, Revisionsmöglichkeiten
    • Verständigung im Strafverfahren: Rechtsprechung und aktuelle Streitfragen
    • Verfahrensverzögerungen und Kompensation gem. §§ 198 ff. GVG
    • Revisionsrügen: Formalien, Fristen, Zulässigkeit
    • Begründung einer Verfahrensrüge
    • Überblick über Betäubungsmittelstraftaten
    • Jugendstrafrecht, Strafbarkeit von Heranwachsenden

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Stuttgart
Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe
Foto: Dr. Frank Maurer
Vorsitzender Richter am LG, Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard Karls Universität Tübingen

Wo findet das Seminar statt?

Lindner Hotel Frankfurt Höchst, Bolongarostraße 100, 65929 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069 / 3300200
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 27. Oktober 2022 • EZ/ÜF 124,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Persönliche Beratung
Angelique Hilliges