Seminarpaket Strafrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Berlin | Donnerstag, 16. November 2023, 08:00 Uhr bis Freitag, 17. November 2023, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72259-23

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Betäubungsmittelstrafrecht

    Donnerstag, 16. November 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die Mandate mit Betäubungsmitteldelikten bearbeiten oder bearbeiten wollen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Strafrecht.

    Worum geht es?

    Das Betäubungsmittelstrafrecht bietet zahlreiche Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung, beinhaltet aber auch Tücken, welche bekannt sein sollten. Das Seminar vermittelt Ihnen strukturiert sämtliche wichtige Verteidigungsansätze im Betäubungsmittelstrafrecht mitsamt der korrespondierenden aktuelle Rechtsprechung. Begleitend erhalten Sie einen prägnanten aktuellen Leitfaden, in welchem sämtliche Verteidigungsstrategien für Sie nochmals zusammengestellt sind.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Verteidigungsansätze im materiellen Recht

    • Besonderheiten bei der Strafzumessung

    • Verteidigungsansätze im Ermittlungsverfahren

    • Verteidigungsansätze im Zwischenverfahren

    • Verteidigungsansätze in der Hauptverhandlung

    • Vollstreckung: Verhältnis Rückstellung gemäß § 35 BtMG und § 64 StGB

    • Einziehung im BtM Verfahren

    • Chancen und Risiken: Aktuelle Rechtsprechung im Betäubungsmittelstrafrecht

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Stuttgart
  • Block 2: Neuere Rechtsprechung des BGH zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht

    Donnerstag, 16. November 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Strafverteidiger/-innen und Fachanwälte/-innen für Strafrecht

    Worum geht es?

    Anhand der neuesten Rechtsprechung des BVerfG und des BGH werden die aktuellen Tendenzen der wichtigsten Entscheidungen der letzten zwölf Monate, Anfrage- und Vorlageverfahren sowie neuere Praxisfragen erörtert, sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Strafzumessungsfragen, Schadenwiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), Verbot der Doppelverwertung, Gesamtstrafenbildung

    • Aktuelle Fragen der Unterbringung und Sicherungsverwahrung

    • Einzelfragen der gefährlichen Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge sowie Aussetzung

    • Betrug und Untreue, aktuelle Fragen des Hehlereitatbestandes

    • Computerstraftaten, Computerbetrug, Kreditkartenfälschung/-betrug

    • Eingriffsmaßnahmen nach der StPO: Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen, Verwertungsverbote, Rechtsmittel

    • Beweisantragsrecht, Ablehnung von Beweisanträgen, Revisionsmöglichkeiten

    • Verständigung im Strafverfahren: Rechtsprechung und aktuelle Streitfragen

    • Verfahrensverzögerungen und Kompensation gem. §§ 198 ff. GVG

    • Revisionsrügen: Formalien, Fristen, Zulässigkeit

    • Begründung einer Verfahrensrüge

    • Überblick über Betäubungsmittelstraftaten

    • Jugendstrafrecht, Strafbarkeit von Heranwachsenden

    Wer referiert?

    Richterin am BGH, Karlsruhe
  • Block 3: Praktikerseminar: Überprüfung von Zeugenaussagen auf Ihre Zuverlässigkeit

    Freitag, 17. November 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Strafverteidiger/-innen und auch im Verkehrsrecht tätige Anwälte/-innen, die in ihrer Praxis mit Befragungen und Vernehmungen bzw. allgemein mit der Bewertung und Einschätzung von Angaben zu tun haben

    Worum geht es?

    In seiner Rechtsprechung betont der BGH, dass die Überzeugungsbildung auf objektiven Grundlagen basieren muss. Das zwingt die Gerichte, in den Tatsacheninstanzen bei der Bewertung von Aussagen mit einer zuverlässigen und anerkannten Methode zu arbeiten. Dadurch wird die Beweiswürdigung – gleichermaßen im Straf- und im Zivilrecht – transparenter, nachvollziehbarer und vor allem überprüfbarer und damit für Anwälte/-innen besser angreifbar.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Methodik der Aussagenanalyse

    • Lügen rationaler und sicherer aufdecken

    • Die häufigsten Irrtumsmöglichkeiten, die zu Verfälschungen in Aussagen führen können

    • Dem Gericht unbewusste Fehler(-quellen) bewusst machen – bestehende Überzeugungen erschüttern

    • Fehler in der Beweiswürdigung rügen

    • Irrtumsfreiheit

    • Absprachen von Beteiligten aufdecken

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Frank Maurer
    Vorsitzender Richter am LG, Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard Karls Universität Tübingen

Wer referiert?

Richterin am BGH, Karlsruhe
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Stuttgart
Foto: Dr. Frank Maurer
Vorsitzender Richter am LG, Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard Karls Universität Tübingen

Wo findet das Seminar statt?

Meeet Seminarzentrum GmbH, Chausseestr. 86, 10115 Berlin
Route bei Google Maps planen
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent im Hotel Honigmond, Tieckstraße 11, 10115 Berlin; Fon: 030 / 2844550
abrufbar bis 15.10.2023 • EZ/ÜF 187,90 €

 

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Persönliche Beratung
Angelique Hilliges