Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden
Online | Freitag, 21. April 2023, 08:00 Uhr bis Samstag, 22. April 2023, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62305-23
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten.
Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und OWI-Sachen mit Blick auf Revision und Rechtsbeschwerde
Freitag, 21. April 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen, die im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht aktiv verteidigen wollen und gleichzeitig ihre Kenntnisse vertiefen und aktualisieren wollen sowie Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht und Strafrecht
Worum geht es? Die klassischen Verkehrsstraft- und Bußgeldtatbestände werden anhand aktueller Entwicklungen und neuerer praxisrelevanter Rechtsprechung vorgestellt. Dazu werden Verteidigungsstrategien bei Führerscheinentzug und Fahrverbot dargestellt.
Was sind die Schwerpunkte? -
Rechtsprechung zu den Tatbeständen: Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Fahrzeugrennen, Vorsatz und Fahrlässigkeit, der „Handy-Verstoß", die Abwesenheitsverhandlung, Beweisverwertungsverbote usw.
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Richtige Präsentation der Beweismittel vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren
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Widerspruch und Beanstandung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung
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Vorstellung einzelner typischer Verfahrensrügen, Rügepräklusion
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Die Zulassung der Rechtsbeschwerde mit Beispielen
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Die Sprungrevision als ernsthafte Alternative zur Berufung
Wann findet der Vortrag statt? 08:00 bist 10:00 Uhr, 10:15 bis 11:45 Uhr und 12:00 bis 13:30 Uhr
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- Block 2: Aktuelles zum Schadenrecht
Freitag, 21. April 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen mit verkehrsrechtlichem Mandat, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht
Worum geht es? Das Seminar stellt die aktuellen Entwicklungen in der neueren höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zum Verkehrszivilrecht dar, wobei der Schwerpunkt des Berichtszeitraums auf den letzten 12 Monaten liegt. Es wird der gesamte Bereich des Schadenrechts abgedeckt, von der Haftung dem Grunde nach, über Haftungsausschlüsse und -übergang bis zur Schadenhöhe. Die jeweiligen Entscheidungen werden dabei – soweit geboten – mit einem Überblick zu ihrem systematischen Kontext vorgestellt. Im Einzelfall werden weiterführende Gedanken angeregt und Hinweise zur praktischen Umsetzung gegeben.
Wann finden die Vorträge statt? 14:30 bis 16:30 Uhr, 16:45 bis 18:15 Uhr und 18:30 bis 20:00 Uhr
- Block 3: Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht und zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten
Samstag, 22. April 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Strafverteidiger/-innen, Rechtsanwälte/-innen mit Erfahrung im Strafrecht, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht oder Strafrecht
Worum geht es? Es wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Praktisch wichtige Fragestellungen aus Sicht der Verteidigung werden vertieft und Ansätze für eine aktive Verteidigung besprochen. Praktisch bedeutsame Schnittstellen zum Recht der Ordnungswidrigkeiten und zum Verfahrensrecht werden dabei ebenfalls behandelt.
Was sind die Schwerpunkte? -
Aktuelle Entscheidungen des BGH sowie der Oberlandesgerichte
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Aktuelle Fälle zum "Kernbereich": §§ 69, 142, 315b, 315c, 315d, 315f, 316 StGB
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Vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung im Straßenverkehr (u. a. "Raserfälle"; Einziehung von Kfz)
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Einzelfragen, z. B. Einführung von Messunterlagen in die Hauptverhandlung (Einsichtsrecht) und Rechtsmittel, insb. Rechtsbeschwerde
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Weitere interessante Fallkonstellationen aus Sicht der Verteidigung
Wann finden die Vorträge statt? 09:00 bis 11:00 Uhr, 11:15 bis 12:45 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr
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Wer referiert?
Was kostet die Teilnahme?
- 353 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assesoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 529 € Mitglieder Anwaltverein
- 588 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download