Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 02. September 2024, 09:00 Uhr bis Freitag, 06. September 2024, 15:45 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72350-24_ONL

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke á 5 Stunden) und findet an drei Tagen, jeweils von 9:00 Uhr bis 15:45 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Schwerpunkte?
  • Block 1: Aktuelle Rechtsprechung OWI und Verkehrsstrafrecht

    Montag, 02. September 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr

    Neu im Programm

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht und für Strafrecht sowie Strafverteidiger/-innen mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

    Worum geht es?

    Das Seminar fasst die Rechtsprechung der letzten ca. 12 Monate im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht zusammen, gibt Hinweise zur Einordnung in das bisherige Rechtsprechungsgefüge und weist auf Neuentwicklungen oder abwegige Entscheidungen hin. Sofern verstoßbezogen möglich, werden Verteidigungstipps angeboten.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Kenntnis der aktuellen Entwicklungen im Verkehrsrecht

    • Verständnis der aktuellen Rechtsprechung im Kontext der Rechtsanwendung

    • Gefährliche Fahrten mit und ohne Suchtmitteleinfluss

    • Unfallflucht

    • Straftaten mit Lebensgefahr

    • Strafe, Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung

    • Verfahrensrecht und Beweisrecht

    • (Standardisierte) Messverfahren und Akteneinsicht

    • Verstöße gegen StVO und StVZO

    Wann findet der Vortrag statt?

    09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

    Wer referiert?

    Richter am AG, Landstuhl
  • Block 2: Die Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im Verkehrsrecht

    Mittwoch, 04. September 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr

    Neu im Programm

    An wen richtet sich das Seminar?

    Im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht und Strafrecht

    Worum geht es?

    Nicht erst seit dem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertung von DashCam-Aufnahmen – stellt sich auch im Verkehrsrecht die Frage, ob eigentlich illegal beschaffte Beweismittel gleichwohl als Beweismittel herangezogen werden können. Die moderne Technik durch Smartphones macht es möglich, Gespräche heimlich aufzunehmen oder Fotos und Filmaufnahmen unbemerkt zu tätigen. Daneben engagieren Versicherer bei „verdächtigen“ Personenschäden Privatdetektive/-innen mit der Überwachung von Geschädigten oder erlangen Gesundheitsdaten „auf dem kurzen Dienstweg“. Sind auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse verwertbar oder aber eine „Frucht des verbotenen Baums“. Daneben finden auch im  verkehrsstraf-  und bußgeldrechtlichen Bereich grenzwertig beschaffte Beweismittel Eingang in die Akten. Hier gilt es, auf das Verwertungsverbot des § 136a StPO hinzuweisen.

    Das Seminar soll die Teilnehmenden sensibilisieren, dass nicht jedes Beweismittel verwertet werden darf, andererseits aufzeigen, wo eine Beweisnot vor allem zivilrechtlich dazu führen kann, dass ein nicht legal beschafftes Beweismittel dennoch zur prozessuale Verwertung gelangen kann.

    Wann findet der Vortrag statt?

    09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

    Wer referiert?

    Foto: Andreas Krämer
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.
  • Block 3: Praxistipps Personenschaden

    Freitag, 06. September 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr

    Neu im Programm

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen, die in der Personenschadenregulierung tätig sind oder tätig werden möchten.

    Worum geht es?

    Mit dem Wissen aus diesem Seminar können Sie Ihre Haftungsrisiken deutlich minimieren und überdies auch bei schweren Unfallschäden zu einer finanziell erfolgreichen Bearbeitung der Mandate gelangen. Der allein auf Aktivseite tätige Referent zeigt hier Vorgehensweisen auf. Das Seminar zeigt darüber hinaus Möglichkeiten auf, wie Sie durch Einschaltung von Sachverständigen sowohl im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Verfahren die Position der unfallgeschädigten Mandanten/-innen stärken.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Einsatz der titelersetzenden Erklärung

    • Einschaltung von Sachverständigen in der Personenschadenregulierung

    • Allgemeine Feststellungsklage zur Durchsetzung von Personenschadenersatzansprüchen

    • Einsatz des selbständigen gerichtlichen Beweisverfahrens

    • Hinterbliebenengeld bei Tod des Verletzten nach § 844 Abs. 3 BGB

    • Personenversicherung sowie insbesondere die Fahrerschutzversicherung

    • Fallen bei Abfindungserklärungen

    • Haftung der Anwätin/des Anwalts vermeiden

    Wann findet der Vortrag statt?

    09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bergneustadt

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bergneustadt
Richter am AG, Landstuhl
Foto: Andreas Krämer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 406 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 609 € Mitglieder Anwaltverein
  • 676 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
Ronja Lange