Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden
Online | Montag, 02. September 2024, 09:00 Uhr bis Freitag, 06. September 2024, 15:45 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72350-24_ONL
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke á 5 Stunden) und findet an drei Tagen, jeweils von 9:00 Uhr bis 15:45 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Aktuelle Rechtsprechung OWI und Verkehrsstrafrecht
Montag, 02. September 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr
Neu im Programm
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht und für Strafrecht sowie Strafverteidiger/-innen mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.
Worum geht es? Das Seminar fasst die Rechtsprechung der letzten ca. 12 Monate im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht zusammen, gibt Hinweise zur Einordnung in das bisherige Rechtsprechungsgefüge und weist auf Neuentwicklungen oder abwegige Entscheidungen hin. Sofern verstoßbezogen möglich, werden Verteidigungstipps angeboten.
Was sind die Schwerpunkte? -
Kenntnis der aktuellen Entwicklungen im Verkehrsrecht
-
Verständnis der aktuellen Rechtsprechung im Kontext der Rechtsanwendung
-
Gefährliche Fahrten mit und ohne Suchtmitteleinfluss
-
Unfallflucht
-
Straftaten mit Lebensgefahr
-
Strafe, Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung
-
Verfahrensrecht und Beweisrecht
-
(Standardisierte) Messverfahren und Akteneinsicht
-
Verstöße gegen StVO und StVZO
Wann findet der Vortrag statt? 09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Richter am AG, Landstuhl -
- Block 2: Die Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im Verkehrsrecht
Mittwoch, 04. September 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr
Neu im Programm
An wen richtet sich das Seminar? Im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht und Strafrecht
Worum geht es? Nicht erst seit dem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertung von DashCam-Aufnahmen – stellt sich auch im Verkehrsrecht die Frage, ob eigentlich illegal beschaffte Beweismittel gleichwohl als Beweismittel herangezogen werden können. Die moderne Technik durch Smartphones macht es möglich, Gespräche heimlich aufzunehmen oder Fotos und Filmaufnahmen unbemerkt zu tätigen. Daneben engagieren Versicherer bei „verdächtigen“ Personenschäden Privatdetektive/-innen mit der Überwachung von Geschädigten oder erlangen Gesundheitsdaten „auf dem kurzen Dienstweg“. Sind auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse verwertbar oder aber eine „Frucht des verbotenen Baums“. Daneben finden auch im verkehrsstraf- und bußgeldrechtlichen Bereich grenzwertig beschaffte Beweismittel Eingang in die Akten. Hier gilt es, auf das Verwertungsverbot des § 136a StPO hinzuweisen.
Das Seminar soll die Teilnehmenden sensibilisieren, dass nicht jedes Beweismittel verwertet werden darf, andererseits aufzeigen, wo eine Beweisnot vor allem zivilrechtlich dazu führen kann, dass ein nicht legal beschafftes Beweismittel dennoch zur prozessuale Verwertung gelangen kann.
Wann findet der Vortrag statt? 09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
- Block 3: Praxistipps Personenschaden
Freitag, 06. September 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr
Neu im Programm
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen, die in der Personenschadenregulierung tätig sind oder tätig werden möchten.
Worum geht es? Mit dem Wissen aus diesem Seminar können Sie Ihre Haftungsrisiken deutlich minimieren und überdies auch bei schweren Unfallschäden zu einer finanziell erfolgreichen Bearbeitung der Mandate gelangen. Der allein auf Aktivseite tätige Referent zeigt hier Vorgehensweisen auf. Das Seminar zeigt darüber hinaus Möglichkeiten auf, wie Sie durch Einschaltung von Sachverständigen sowohl im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Verfahren die Position der unfallgeschädigten Mandanten/-innen stärken.
Was sind die Schwerpunkte? -
Einsatz der titelersetzenden Erklärung
-
Einschaltung von Sachverständigen in der Personenschadenregulierung
-
Allgemeine Feststellungsklage zur Durchsetzung von Personenschadenersatzansprüchen
-
Einsatz des selbständigen gerichtlichen Beweisverfahrens
-
Hinterbliebenengeld bei Tod des Verletzten nach § 844 Abs. 3 BGB
-
Personenversicherung sowie insbesondere die Fahrerschutzversicherung
-
Fallen bei Abfindungserklärungen
-
Haftung der Anwätin/des Anwalts vermeiden
Wann findet der Vortrag statt? 09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bergneustadt -
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 420 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 630 € Mitglieder Anwaltverein
- 700 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie