Seminarpaket Versicherungsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 23. November 2023, 08:00 Uhr bis Freitag, 24. November 2023, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72958-23

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Unsere Seminarpakete umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke á 5 Stunden), und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Beweisprobleme im Versicherungsprozess

    Donnerstag, 23. November 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Versicherungsrecht sowie Juristen/-innen, die in Versicherungsunternehmen tätig sind

    Worum geht es?

    Rechtliche Kenntnisse und praktisches Erfahrungswissen im Versicherungsprozess sollen aktualisiert, ausgebaut und vertieft werden. Anhand typischer Prozesssituationen werden die Chancen, Möglichkeiten und Risiken erörtert, die sich für die Fallarbeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Darlegungs- und Beweislast (primäre und sekundäre Darlegungslast, Substantiierung, Ausforschungsverbot etc.)

    • Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung, insbesondere Zurückweisung von Beweisanträgen entsprechend § 244 Abs. 3 StPO

    • Beweismaß (§ 286 Abs. 1 ZPO und § 287 ZPO)

    • Beweiserleichterungen (materiell-rechtliche und prozessuale)

    • Beweisverwertungsverbote

    • Erkenntnis- und Beweismittel (Bedeutung der Parteianhörung, Indizienbeweis, Umgang mit Sachverständigengutachten etc.)

    • Besonderheiten in der Berufung und selbstständiges Beweisverfahren

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Frankfurt
  • Block 2: Ursache und Wirkung – Kausalität von Unfallverletzungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht

    Donnerstag, 23. November 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht

    Worum geht es?

    Der/die mit der Regulierung von Unfallverletzungen beauftragte Anwalt/Anwältin steht immer wieder vor der Problematik, dass die Kausalität zwischen Unfallverletzungen und deren Folgen streitig sind. Dabei muss beachtet werden, dass das Kausalitätserfordernis im Haftpflichtrecht sich grundlegend von dem der gesetzlichen Unfallversicherung und dem privaten Versicherungsrecht unterscheidet. Das Seminar beleuchtet aus juristischer und medizinischer Sicht, wann und unter welchen Voraussetzungen Folgen einem Unfallereignis zugeordnet werden können – je nachdem, ob es sich um die Folgen im Haftpflicht-, gesetzlichen Sozialversicherungs- und privaten Versicherungsrecht handelt. Dabei werden auch aus juristischer und medizinischer Sicht Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sachverständigengutachten bewertet und ggf. angegriffen werden können.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Unfallschäden und Begutachtung aus Sicht des Mediziners/der Medizinerin

    • Kausalität in drei Sparten: Haftpflicht-, Sozial- und Versicherungsrecht

    • Unfallfolgen und Zukunftsschäden: psychische Folgen, PTBS, Schulter, Wirbelsäule etc.

    • Prozessuale Besonderheiten und Haftungsfragen bei Personenschäden

    • Medizinische und juristische Beurteilung konkreter Fälle

    • Aktuelle Rechtsprechung zur Kausalität

    Wer referiert?

    Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Median Hohenfeld Klinik, Bad Camberg
    Foto: Andreas Krämer
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.
  • Block 3: Aktuelle Rechtsprechungsübersicht im Versicherungsrecht

    Freitag, 24. November 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Anwälte/-innen, die ihre Kenntnisse im Versicherungsrecht vertiefen und auf den neuesten Stand bringen möchten sowie Juristen/-innen, die bei Versicherungsunternehmen tätig sind

    Worum geht es?

    Sie erhalten einen Überblick über die neueste Rechtsprechung zum privaten Versicherungsrecht, insbesondere des BGH und der OLG. Durch die Kenntnis der Rechtsprechung aus erster Hand wird gewährleistet, dass Sie bei der Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Versicherungsrecht auf dem neuesten Stand sind.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Besonderes VVG, insbesondere Unfallversicherung/Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken-/Krankentagegeldversicherung, Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung, Gebäude-/Hausratversicherung, Kaskoversicherung

    • Betriebsschließungsversicherung und Corona-Pandemie

    Wer referiert?

    Richter am BGH, IV. Zivilsenat, Karlsruhe

Wer referiert?

Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Median Hohenfeld Klinik, Bad Camberg
Foto: Andreas Krämer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.
Richter am BGH, IV. Zivilsenat, Karlsruhe
Rechtsanwalt, Frankfurt

Wo findet das Seminar statt?

Leonardo Royal Hotel, Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt a. M.
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Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 24. Oktober 2023 • EZ/ÜF 99,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Persönliche Beratung
Jenny Steger