Seminarpaket Versicherungsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Düsseldorf | Donnerstag, 25. April 2024, 08:00 Uhr bis Freitag, 26. April 2024, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72907-24

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke à 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Abwicklung von Unfällen mit KH-Versicherern

    Donnerstag, 25. April 2024 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, die mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen befasst sind

    Worum geht es?

    Es werden immer wiederkehrende, typische Streitpunkte zwischen KH-Versicherern und Geschädigten anlässlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen angesprochen und Lösungsmodelle für die anwaltliche Praxis hierzu vorgestellt. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung zur Unfallabwicklung einbezogen.

    Was sind die Schwerpunkte?

    Zum Sachschaden

    • Konkrete/fiktive Abrechnung der Reparaturkosten

    • Merkantiler Minderwert

    • Verweis auf Referenzwerkstätten

    • Beilackierungskosten

    • Mietwagenkosten/Nutzungsausfall

    • Vorschadenproblematik

    • Gutachterkosten

    • Quotenvorrecht

    Zum Personenschaden

    • Schmerzensgeld

    • Haushaltsführungsschaden

    • Verdienstausfallschaden

     

    Mit Exkursen zur Aktivlegitimation des/der Geschädigten und zu anwaltlichen Gebührenfragen

    Wer referiert?

    Foto: Frank D. Schildheuer
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Münster
  • Block 2: Der dubiose Schadenfall im Verkehrs- und Versicherungsrecht

    Donnerstag, 25. April 2024 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar wendet sich an Rechtsanwälte/-innen mit Mandaten zur Durchsetzung oder der Abwehr zweifelhafter Schadenfälle, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht.

    Worum geht es?

    In diesem Seminar lernen Sie typische Fallkonstellationen ungewöhnlicher Haftungs- und Versicherungsfälle und deren mandatsbezogene Lösungen kennen. Mit dem Wissen aus diesem Seminar können Sie außergerichtlich, aber auch vor Gericht gezielt und erfolgreich Ansprüche Ihrer Mandanten/-innen z. B. gegenüber dem Versicherer bei außergewöhnlichen Schadenfällen durchsetzen oder solche abwehren und haftungsträchtige sowie ggf. strafrechtlich relevante Fehler vermeiden.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Manipulierte und gestellte Schadenfälle

    • "Unechte" Personenschäden

    • Beratungs- und Prozesstaktiken auf Kläger- und Beklagtenseite

    • Befragung von Zeugen/-innen

    • Zulässige und unzulässige Beweismittel

    • Vorstellung der Rechtsprechung zu Einzelfragen

    • Verhältnis Haftungs- und Deckungsverhältnis

    • Schäden bei Betrugsvorwurf (z. B. Detektivkosten)

    • Datenschutzrecht ("Dürfen die das?!")

    • Hinweise zu technischen Fragen

    Wer referiert?

    Foto: Andreas Krämer
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.
  • Block 3: Eigene Versicherungen des Mandanten und Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Freitag, 26. April 2024 • 09:00 - 14:30 Uhr

    Neu im Programm

    An wen richtet sich das Seminar?

    Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Versicherungs- und für Verkehrsrecht

    Worum geht es?

    Während das Verhältnis von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (insbesondere unter Berücksichtigung des Forderungsüberganges gemäß § 116 SGB X) noch verhältnismäßig einfach zu erfassen ist, erweisen sich die Wechselwirkungen bei Ansprüchen aus privaten Versicherungsverträgen (z. B. Unfallversicherung, Fahrerschutzversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) des/der Geschädigten als weit komplexer.

    Das Seminar erläutert die wesentlichen Grundlagen und erklärt, warum eine ordnungsgemäße anwaltliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden die genaue Kenntnis erfordert, welche privaten Versicherungsverträge der/die Mandant/-in hat und inwieweit diese aufgrund des Unfalles in Anspruch genommen werden können. Dabei wird auch vertieft auf die Fahrerschutzversicherung eingegangen, die zwar bereits seit vielen Jahren existiert, aber nach den bisher vorliegenden Umfragen vielen Rechtsanwälten/-innen noch unbekannt ist.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Bei welchen Leistungen aus privaten Versicherungen tritt ein Forderungsübergang – insbesondere gemäß § 86 VVG – ein?

    • Müssen Mandanten/-innen auf Verlangen des Versicherers ihre Schadenersatzansprüche ganz oder teilweise abtreten?

    • Zu welchem Zeitpunkt tritt der Forderungsübergang ein und welche Abweichungen ergeben sich hieraus im Vergleich zu § 116 SGB X?

    • Darf der/die Mandant/-in sich aufgrund der Kombination von Schadenersatzansprüchen gegen den/die Schädiger/-in und Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bereichern?

    • Was sind Subsidiaritätsklauseln und welche Konsequenzen haben diese für die Schadenregulierung?

    • Welche Haftungsfallen ergeben sich in Hinblick auf Ansprüche aus privaten Versicherungsverträgen beim Abschluss von Vergleichen über Ansprüche wegen Personenschäden?

    Wer referiert?

    Foto: Arno Schubach
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.

Wer referiert?

Foto: Andreas Krämer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.
Foto: Frank D. Schildheuer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Münster
Foto: Arno Schubach
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.

Wo findet das Seminar statt?

Lindner Hotel Airport, Unterrather Straße 108, 40468 Düsseldorf
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Telefon: 0211 / 95160
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 27. März 2024 • EZ/ÜF 129,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Persönliche Beratung
Jenny Steger