Tod des Patienten vor oder im Arzthaftungsprozess

Neu im Programm

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 28. April 2025 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63004-25

An wen richtet sich das Seminar?

Mitarbeitende in Rechtsabteilungen von Krankenhäusern und Versicherungen, Rechtsanwälte/-innen, die auf Kläger- oder Beklagtenseite stehen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Medizinrecht, Juristen/-innen sowie

Berufsträger/-innen, zu deren Tätigkeitsbereich Schadenbearbeitung, Schadenprävention und Risikomanagement gehören

Worum geht es?

Der Tod von Patienten/-innen vor und während des Arzthaftungsprozesses führt bei Ärzten/-innen, Angehörigen sowie auch Parteivertretern/-innen zu vielfachen Fragestellungen. Im Arzthaftungsprozess kommt es zu materiellen und prozessualen Besonderheiten. Typische Fallkonstellationen und prozesstaktische Gesichtspunkte werden aufgezeigt und bewertet.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Risiken für den Arzt/die Ärztin beim Ausfüllen der Todesbescheinigung

  • Schweigepflicht bei verstorbenen Patienten/-innen

  • Einsichtnahme in Patientenunterlagen

  • Offenbarungsrechte und Offenbarungspflichten

  • Durchführung eines Selbstständigen Beweisverfahrens nach § 485 Abs. 1 ZPO

  • Aussetzung und Prozessführung bei Tod von Patienten/-innen während des laufenden Verfahrens

  • Besonderheiten bei einer Erbengemeinschaft

  • Vergleichsschluss und Erbengemeinschaft

  • Berufung bei Tod nach der ersten Instanz

  • Versterben nach Rechtskraft

  • Aspekte der Aufklärung, Entscheidungskonflikt nach dem Tod

  • Schmerzensgeld

  • Schockschaden

  • Hinterbliebenengeld

Wer referiert?

Foto: Dr. med. Eckart Feifel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Stuttgart

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 126 € Mitglieder Anwaltverein
  • 140 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Tod des Patienten vor oder im Arzthaftungsprozess

Persönliche Beratung
Petra Schrinner