Vergabe im Gesundheitsmarkt
Online | Freitag, 17. November 2023 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63951-23
Rechtsanwälte/-innen, die bei der Krankenhausbeschaffung beraten, Mitarbeiter/-innen in Rechtsabteilungen von Krankenkassen, Pharma- und Medizinprodukteherstellern, Hilfsmittellieferanten/-innen sowie Mitarbeiter/-innen von Einkaufsgemeinschaften
Gesetzliche Krankenkassen und öffentliche Krankenhausträger unterliegen bei ihrer Beschaffungstätigkeit den Bindungen des Vergaberechts. Dieses wurde auf Basis von EU-Recht in 2016 grundlegend neu geregelt. Hinzu kommen zahlreiche Neuregelungen durch sog. Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder. Vermittelt wird das nötige Wissen, um Vergabeverfahren sowohl als Vergabestelle als auch als Bieter/-in sicher durchführen zu können.
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Neues Vergaberecht – Überblick Struktur (GWB, VgV, UVgO, Landesrecht)
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Sozialversicherungsträger und andere öffentliche Auftraggeber im Gesundheitssektor – Überblick
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Welches Recht gilt wann für welchen Auftraggeber/welche Auftraggeberin?
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Grundzüge der Beschaffung nach neuem EU-Vergaberecht
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Grundlagen der Beschaffung nach nationalem (Haushalts-)Vergaberecht und im sog. Leistungserbringerrecht, Verhältnis Vergaberecht/SGB V, Zulässigkeit sog. "open-house"-Verträge
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Besonderheiten bei Arzneimittelrabattverträgen, der Hilfsmittelversorgung und integrierten Versorgung sowie bei der Beschaffung durch öffentliche Krankenhausträger
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Beschaffung durch Einkaufsgemeinschaften
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Effektive Inanspruchnahme von Rechtsschutzmöglichkeiten
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Umgang mit der E-Vergabe
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie