Vergabe im Gesundheitsmarkt
Online | Freitag, 20. November 2026 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63953-26
Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die bei der Krankenhausbeschaffung beraten, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Vergaberecht und Medizinrecht. Es ist auch geeignet für Mitarbeitende in Rechtsabteilungen von Krankenkassen, Pharma- und Medizinprodukteherstellern, Hilfsmittellieferanten sowie Mitarbeitende von Einkaufsgemeinschaften.
Gesetzliche Krankenkassen und öffentliche Krankenhausträger unterliegen bei ihrer Beschaffungstätigkeit den Bindungen des Vergaberechts. Dieses wurde auf Basis von EU-Recht in 2016 grundlegend neu geregelt. Hinzu kommen zahlreiche Neuregelungen durch sogenannte Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder. Vermittelt wird das nötige Wissen, um Vergabeverfahren sowohl als Vergabestelle als auch als Bieter bzw. Bieterin sicher durchführen zu können.
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Neues Vergaberecht – Überblick Struktur (GWB, VgV, UVgO, Landesrecht)
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Sozialversicherungsträger und andere öffentliche Auftraggeber im Gesundheitssektor – Überblick
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Welches Recht gilt wann für welchen Auftraggeber/welche Auftraggeberin?
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Grundzüge der Beschaffung nach neuem EU-Vergaberecht
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Grundlagen der Beschaffung nach nationalem (Haushalts-)Vergaberecht und im sogenannten Leistungserbringerrecht, Verhältnis Vergaberecht/SGB V, Zulässigkeit sogenannten "open-house"-Verträge
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Besonderheiten bei Arzneimittelrabattverträgen, der Hilfsmittelversorgung und integrierten Versorgung sowie bei der Beschaffung durch öffentliche Krankenhausträger
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Beschaffung durch Einkaufsgemeinschaften
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Effektive Inanspruchnahme von Rechtsschutzmöglichkeiten
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Umgang mit der E-Vergabe
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 273 € Mitglieder Anwaltverein
- 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie