Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Interessenausgleich und Sozialplan
Online | Dienstag, 05. März 2024 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61002-24
Der Vortrag richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen sowie an Mitarbeitende in Personal-und Rechtsabteilungen.
Jede Betriebsänderung führt unweigerlich zur Verpflichtung, den Interessenausgleich zu verhandeln und einen Sozialplan abzuschließen. Dabei bietet gerade der Sozialplan weitaus mehr Möglichkeiten, als sich in einer reinen Abfindungslösung zu erschöpfen. Mag dies auch zu einer kurzfristigen finanziellen Mehrbelastung führen, so zahlen sich die Investitionen oft allein schon wegen der unterschriebenen Namensliste und dem damit drastisch reduzierten Prozessrisiko im Kündigungsschutzprozess aus. Die Vielzahl inhaltlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann dabei zu einer deutlichen Entspannung der Betriebsparteien bei den Verhandlungen um die Abfindungsformel führen.
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Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialplans
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Der Sozialplan in der Insolvenz, bei Neugründungen und im Tendenzbetrieb
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Der Sozialplan vor der Einigungsstelle
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Rechte des Betriebsrates
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie