Werbung im Gesundheitsbereich
Neu im Programm!
Online | Donnerstag, 10. September 2026 • 09:00 - 15:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61550-26
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, Verbandsjuristen und Verbandsjuristinnen sowie alle, die zu Werbung im Gesundheitsbereich beraten. Es ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Gewerblichen Rechtsschutz und Medizinrecht.
Das Seminar gibt einen Überblick über Grundlagen zur Werbung im Gesundheitsbereich und Updates zu aktueller Rechtsprechung sowie wichtigen Gesetzesänderungen.
Werbung im Gesundheitsbereich ist in verschiedenen Spezialgesetzen geregelt, z. B. im Heilmittelwerbegesetz oder Arzneimittelgesetz. Daneben finden auch allgemeine Vorschriften des UWG Anwendung. Was gilt beispielsweise in Social Media? Diese und andere Fragen werden in diesem Seminar erörtert.
09:00 bis 11:45 Uhr und 12:45 bis 15:30 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 209 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assesoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 314 € Mitglieder Anwaltverein
- 314 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
- 348 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer


