Werbung im Gesundheitsbereich

Neu im Programm!

Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 10. September 2026 • 09:00 - 15:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61550-26

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, Verbandsjuristen und Verbandsjuristinnen sowie alle, die zu Werbung im Gesundheitsbereich beraten. Es ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Gewerblichen Rechtsschutz und Medizinrecht.

Worum geht es?

Das Seminar gibt einen Überblick über Grundlagen zur Werbung im Gesundheitsbereich und Updates zu aktueller Rechtsprechung sowie wichtigen Gesetzesänderungen. 

Was sind die Schwerpunkte?

Werbung im Gesundheitsbereich ist in verschiedenen Spezialgesetzen geregelt, z. B. im Heilmittelwerbegesetz oder Arzneimittelgesetz. Daneben finden auch allgemeine Vorschriften des UWG Anwendung. Was gilt beispielsweise in Social Media? Diese und andere Fragen werden in diesem Seminar erörtert.

Wann findet der Vortrag statt?

09:00 bis 11:45 Uhr und 12:45 bis 15:30 Uhr

Wer referiert?

Foto: Ulrike Gillner
Rechtsanwältin, Bad Homburg; von 2006 bis 2025 Syndikusrechtsanwältin bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.
Foto: Christiane Köber
Rechtsanwältin, Frankfurt a. M.

Wo findet das Seminar statt?

Zoom, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 209 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assesoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 314 € Mitglieder Anwaltverein
  • 314 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
  • 348 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

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In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer

Werbung im Gesundheitsbereich

Persönliche Beratung
Jana Hartwig