Zahlungsansprüche von "Medienopfern": Durchsetzung und Abwehr von Geldentschädigung und Lizenzschadenersatz
Online | Mittwoch, 09. Oktober 2024 • 12:30 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63651-24
Fachanwälte/-innen für Urheber- und Medienrecht, Rechtsanwälte/-innen mit medienrechtlichem Mandat und Mitarbeitende aus (Medien-)Unternehmen
Mit internetbasierten Kommunikationsdiensten, wie z. B. Social Media und Blogs, stehen heute allen Personen Massenmedien zur Verfügung, deren millionenfache Nutzung auch zu schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen führt. Opfer sind längst nicht mehr nur Prominente, Täter/-innen nicht mehr allein die Boulevardmedien. Die Durchsetzung und Abwehr von medienrechtlichen Zahlungsansprüchen bietet ein interessantes und lukratives Betätigungsfeld für Anwälte/-innen, auch für solche, die bisher nicht im Medienrecht tätig waren. Das Seminar vermittelt dafür das praxisrelevante Wissen aus erster Hand. Anhand von Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung werden die Grundlagen dieses facettenreichen Rechtsgebiets veranschaulicht und vertieft.
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Fallgruppen entschädigungsrelevanter Persönlichkeitsrechtsverletzungen
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Subsidiaritätsgrundsatz/Verhältnis zu den anderen medienrechtlichen Ansprüchen
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Verschulden und Sorgfaltspflichten
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Kriterien und Beispiele zur Höhe der Entschädigungsansprüche
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Abgrenzung des Geldentschädigungsanspruchs zum Schadenersatz und zur bereicherungsrechtlichen Lizenzentschädigung
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Fallbeispiele aus der Praxis ("Case Studies")
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Taktik und prozessuale Besonderheiten
12:30 – 13: 45 Uhr, 14:05 – 15:20 Uhr, 15:40 – 16:55 Uhr, 17:15 – 18:30 Uhr
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 193 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 290 € Mitglieder Anwaltverein
- 290 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
- 322 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer