Zahlungsansprüche von "Medienopfern": Geldentschädigung und Lizenzschadenersatz unter besonderer Berücksichtigung von rechtswidrigen KI-Nutzungen
Online | Montag, 28. September 2026 • 12:30 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63650-26
Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit medienrechtlichem Mandat sowie an Mitarbeitende aus (Medien-)Unternehmen. Es ist insbesondere geeignet für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Urheber- und Medienrecht.
Mit internetbasierten Kommunikationsdiensten, wie z. B. Social Media und Blogs, stehen heute allen Personen Massenmedien zur Verfügung, deren millionenfache Nutzung auch zu schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen führt. Opfer sind längst nicht mehr nur Prominente, Täter bzw. Täterinnen nicht mehr allein die Boulevardmedien. Die Durchsetzung und Abwehr von medienrechtlichen Zahlungsansprüchen bietet ein interessantes und lukratives Betätigungsfeld für Anwälte und Anwältinnen, auch für solche, die bisher nicht im Medienrecht tätig waren. Das Seminar vermittelt dafür das praxisrelevante Wissen aus erster Hand. Anhand von Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung werden die Grundlagen dieses facettenreichen Rechtsgebiets veranschaulicht und vertieft.
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Fallgruppen entschädigungsrelevanter Persönlichkeitsrechtsverletzungen
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Neue Verletzungsformen durch KI: Deepfakes und andere (visuelle) Lügen
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Subsidiaritätsgrundsatz/Verhältnis zu den anderen medienrechtlichen Ansprüchen
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Verschulden und Sorgfaltspflichten
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Kriterien und Beispiele zur Höhe der Entschädigungsansprüche
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Abgrenzung des Geldentschädigungsanspruchs zum Schadenersatz und zur bereicherungsrechtlichen Lizenzentschädigung
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Fallbeispiele aus der Praxis (“Case Studies“)
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Taktik und prozessuale Besonderheiten
12:30 bis 13: 45 Uhr, 14:05 bis 15:20 Uhr, 15:40 bis 16:55 Uhr, 17:15 bis 18:30 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 209 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 314 € Mitglieder Anwaltverein
- 314 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
- 348 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer