
Unser nächstes kostenloses Lunch & Learn-Seminar findet am Dienstag, 23. September 2025 von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr statt. Es richtet sich speziell an Unternehmensjuristinnen und Unternehmesjuristen sowie an arbeitsrechtlich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Worum geht es?
Mit der neuen KI-Verordnung der EU (AI Act) stehen Unternehmen vor weitreichenden regulatorischen Anforderungen beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Besonders für Arbeitgeber ergeben sich daraus neue Verpflichtungen, insbesondere in Bereichen wie Personalmanagement, automatisierte Entscheidungsfindung und Arbeitnehmerüberwachung. Inhouse-Juristen müssen sicherstellen, dass der KI-Einsatz im Unternehmen rechtskonform erfolgt und die Vorgaben der KI-VO eingehalten werden.
In diesem Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der KI-Verordnung und ihre Bedeutung für Arbeitgeber. Sie erfahren, welche KI-Anwendungen als Hochrisiko-KI eingestuft werden, welche Compliance-Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen und welche Sanktionen bei Verstößen drohen. Zudem wird erläutert, wie Unternehmen frühzeitig Maßnahmen zur rechtskonformen Umsetzung ergreifen können.
Wer referiert?
Dr. Inka Knappertsbusch, LL.M. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Counsel für Mitbestimmung, CMS, Köln
Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der arbeitsrechtlichen Beratung im Rahmen von Restrukturierungen und Betriebsvereinbarungen, insbesondere zu IT, KI und New Work. Darüber hinaus berät sie in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Besondere Kenntnisse besitzt sie außerdem in Datenschutzfragen im Beschäftigungskontext. Sie ist Mitherausgeberin der Bücher „Arbeitswelt und KI 2030“ " und "Die Zukunft der Arbeit". Zu ihren Mandanten zählen internationale Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen.
Wir freuen uns auf ein spannendes Lunch & Learn und den Austausch mit Ihnen!
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Am Vortag des Seminars (22. September 2025) senden wir Ihnen die Zugangsdaten zum Seminarraum per E-Mail zu.