Deutscher Oldtimerrechtstag

Nächster Termin: voraussichtlich im Frühjahr 2026

Termin und Tagungsort

Der 9. Deutsche Oldtimerrechtstag wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 stattfinden.

Wenn Sie direkt informiert werden wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Rechtsanwalt Eckert, der Sie dann auf unsere Einladungsliste aufnimmt. Er steht Ihnen auch für Rückfragen im Zusammenhang mit Termin und Tagungsort zur Verfügung.

Kontakt

Fragen, Anregungen, Themen und Ortsvorschläge für zukünftige Veranstaltungen richten Sie bitte an den Leiter der Oldtimerrechtstage:

Herrn Rechtsanwalt Michael Eckert
Sofienstraße 17
69115 Heidelberg
Tel: 06221-9140530
Telefax: 06221-20111
www.oldtimeranwalt.de
eckert@oldtimeranwalt.de


 

Der Deutsche Oldtimerrechtstag findet regelmäßig – aktuell in zweijährigem Rhythmus – seit 2009 statt und hat sich als nationales Treffen aller Experten/-innen und Interessierten im Oldtimerrecht etabliert. Zu den Teilnehmenden gehören Rechtsanwälte/-innen, Richter/-innen, Vertreter/-innen von Verbänden, Versicherungen, Unternehmen, Sachverständige, Pressevertreter/-innen und alle, die sich im Oldtimerrecht auf den neuesten Stand bringen oder neue Entwicklungen diskutieren möchten. Neben rechtlichen Themen werden auch damit in Zusammenhang stehende technische Aspekte erörtert, beispielsweise wenn es um Fragen der Gewährleistung, der Fälschung von Fahrzeugen o. ä. geht. Die Veranstaltung ist daher auch als Fortbildung für Sachverständige sehr gut geeignet.

Der Deutsche Oldtimerrechtstag dient einerseits der (Fachanwalts-)Fortbildung, andererseits möchte er Impulse für Politik und Rechtsprechung geben. Schon wiederholt hat der Oldtimerrechtstag zu speziellen Themen Beschlüsse gefasst, die von der Rechtsprechung aufgenommen und in Urteilen zitiert worden sind. 

Initiator und Leiter der Oldtimerrechtstage ist der Heidelberger „Oldtimeranwalt“ Michael Eckert. 

Rahmenprogramm

Es entspricht inzwischen einer schönen Tradition, dass die Teilnehmenden – soweit vorhanden – mit Oldtimern anreisen und die Fahrzeuge auch zur Besichtigung für alle Teilnehmenden gesammelt abgestellt werden. Die Oldtimerrechtstage beginnen in der Regel an einem Nachmittag mit einer Museums-Besichtigung o. ä., gefolgt von einem vollständigen Seminartag, an den sich ein gemeinsames Abendessen und in der Regel am Folgetag vormittags noch eine weitere gemeinsame Aktivität (Ausfahrt, Besichtigung o. ä.) anschließt.

Begleitpersonen sind bei den Essen und beim Rahmenprogramm herzlich willkommen.

Weiterbildungsbescheinigungen

Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die bei Rechtsanwälte/-innen die Anforderungen für die Fortbildung im Bereich von Fachanwaltschaften (Verkehr, z. T. Versicherung) erfüllen.


 

Pressemitteilung:
8. Deutscher Oldtimerrechtstag vom 6. bis 7. Juni 2024 in Bielefeld

„Der 8. Deutsche Oldtimerrechtstag hat wieder eine tolle Mischung geboten: Teilnehmende aus vielen Bereichen, die sich beruflich mit Oldtimern befassen, schöne Autos, bekannte Referenten mit sehr guten Fachvorträgen und ein ansprechendes Rahmenprogramm: Wir freuen uns über einen gelungenen Oldtimerrechtstag und planen schon den nächsten!“, so die Zusammenfassung von Rechtsanwalt Michael Eckert, Spezialist für Oldtimerrecht aus der Kanzlei EDK Eckert & Kollegen in Heidelberg, der der Gründer und fachliche Leiter der Deutschen Oldtimerrechtstage ist.

Der 8. Deutsche Oldtimerrechtstag fand im Rahmen des diesjährigen Deutschen Anwaltstages in Bielefeld statt. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, sämtliche Vorträge und Veranstaltungen des mit ca. 1.700 Anwältinnen und Anwälten gut besuchten Anwaltstages sowie die Messe „AdvoTec“ zu besuchen.

Für den fachlichen Auftakt waren wie gewohnt die Rechtsanwälte Markus Zell und Michael Eckert aus Heidelberg zuständig, die aus Anwaltssicht über „aktuelles Oldtimerrecht“ berichteten. Sie erläuterten oldtimerrelevante Urteile und Entwicklungen. Anschließend hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, einen Vortrag zum Einsatz von künstlicher Intelligenz im Verkehrs- und Versicherungsrecht zu besuchen, was insbesondere für die Verkehrsrechtsrechtler interessant war.

Prof. Dr. Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld hat die anwesenden Praktiker am 2. Tag dann wieder auf den Boden des neuen Kaufrechts geholt und hier über erste Erfahrungen und Entscheidungen berichtet. Er hatte eine ganze Reihe von wichtigen Tipps im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung und Gewährleistung bei Oldtimerfahrzeugen mitgebracht. Interessant waren hier auch die Erläuterungen einiger Urteile einerseits aus Sicht der anwaltlichen Praktiker, Rechtsanwälte Eckert und Zell und andererseits aus Sicht des Universitätsprofessors, Prof. Staudinger.

Der ganzheitliche Ansatz bei der Prüfung von Oldtimern war dann das Thema von Christian Kramer, Oldtimersachverständiger bei der Kramer GmbH in Rösrath. Er hat sich zunächst verschiedenen Begriffsdefinitionen gewidmet, die vielfach Anlass zu Missverständnissen geben. Sein Vortrag hat gezeigt, dass Sachverständigentätigkeit sich beispielsweise zur Feststellung der Identität nicht nur auf technische Prüfungen beschränkt.

Der Expertentalk begann dann schon mit dem gemeinsamen Mittagessen und zog sich dann bis in den Abend hinein.

Erfreulich war die Mischung aus Fach- und Rahmenveranstaltungen mit einem Besuch des Lenkwerks in Bielefeld und des Oldtimermuseums Melle.

Die Stimmung war wieder sehr gut. Besonders geschätzt haben die Teilnehmenden wieder die offene Diskussion sowie den Austausch von Wissen und Erfahrungen auch außerhalb des reinen Fachprogramms.

Wie bislang bereits üblich, hat der 8. Deutsche Oldtimerrechtstag auch wieder einen Beschluss gefasst, und zwar bei zwei Enthaltungen einstimmig:

„Oldtimer sind rollendes technisches Kulturgut und müssen deshalb auch in Zukunft im allgemeinen Straßenverkehr ohne Einschränkung bewegt werden. Die Eigentümer haben die Aufgabe, diese Fahrzeuge zu erhalten und zu pflegen. Eine höhere steuerliche oder sonstige Belastung ist daher nicht vertretbar.“

Die Beschlüsse des Deutschen Oldtimerrechtstages finden auch immer stärker in der Rechtsprechung Gehör. So sei beispielsweise an den 7. Oldtimerrechtstag im Jahr 2022 erinnert, wo gefordert wurde, dass Werbehinweise etc. auch im Vorfeld des Kaufvertrages, die nicht in den Vertrag selbst aufgenommen worden sind, auch bei privaten Verkäufern verbindlich sein sollten. Diese Auffassung hat sich letztlich der Bundesgerichtshof in einer viel beachteten Entscheidung vom 10. April 2024 angeschlossen, die im Rahmen des Oldtimerrechtstages berichtet und lebhaft diskutiert worden ist.

Archiv Flyer und Pressemitteilungen vorangegangener Oldtimerrechtstage

2024: Flyer | Pressemitteilung

2022: Flyer | Pressemitteilung

2020: Flyer | Pressemitteilung

2017: Flyer | Pressemitteilung

2015: Flyer | Pressemitteilung

2013: Flyer | Pressemitteilung | Gruppenfoto

2011: Flyer | Pressemitteilung

2010: Flyer | Pressemitteilung

2009: Flyer | Bericht

Ich freue mich schon auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Marko Böhme

Telefon: 030 72 61 53 - 125
E-Mail: boehme@anwaltakademie.de