Andreas Franck Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft, München, Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz
Andreas Franck absolvierte sein Studium in Augsburg bis 1996. Als Wissenschaftlicher Mitarbeiter war er am Lehrstuhl für Europa- und Völkerrecht, Prof. Dr. Meessen, tätig und Stagiaire an der Deutschen Botschaft New Delhi 1998. Sein Referendariat verbrachte er in Landshut bis 1998. Bis 2001 war Herr Franck bei den Staatsanwaltschaften Passau und München mit Spezialisierung in Rotlicht- und Rockerkriminalität tätig. In der Anwaltskanzlei Clifford Chance Pünder, Wirtschaftsstrafrecht, arbeitete er ca. 1 Jahr. Als Strafrichter war er am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen bis 2008 tätig, danach Staatsanwalt als Gruppenleiter, Staatsanwaltschaft München I, Abteilung für Kapitaldelikte und ab 2015 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Im Jahr 2010 unterstützte er das EU-Projekt EPJust in Manila zur Bekämpfung poltisch motivierter Morde. Herr Franck hat Lehraufträge an der Polizeihochschule Fürstenfeldbruck seit 2010 und an der Fachhochschule für Rechtspflege Starnberg seit 2006 und hält seit 2007 Seminare an der Universität Passau für Vernehmungslehre und Aussagepsychologie.