Dr. Dietmar Kurze Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Vorstand VorsorgeAnwalt e. V., Berlin

Biografie

Dr. Dietmar Kurze ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer des VorsorgeAnwalt e. V. in Berlin. Neben dem Erbrecht befasst er sich mit dem Vorsorgerecht, also Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsrecht in der Gestaltung und bei streitigen Auseinandersetzungen. Er ist Herausgeber des Kommentars "Vorsorgerecht" im C.H.Beck-Verlag sowie Autor in erbrechtlichen Publikationen wie z. B. dem "Praxiskommentar Erbrecht". Als Referent trägt er zu Themen des Erbens und der Vorsorge vor.