Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin

Biografie

Als einer der führenden Urheberrechtler Deutschlands vertritt Jan Bernd Nordemann nationale sowie internationale Mandanten vor Gericht, begutachtet urheberrechtliche Fragestellungen und entwirft urheberrechtliche Verträge. Er ist zudem in der urheberrechtlichen Politikberatung tätig, berät Verbände und Parteien. In US-Gerichtsverfahren trat er in der Vergangenheit zudem bereits wiederholt als Experte (expert witness) zum deutschen Recht auf. Weiterhin verfügt er im Kartellrecht über umfassende Expertise. Hier ist er vor allem an der Schnittstelle zum Recht des geistigen Eigentums tätig, befasst sich insoweit insbesondere mit der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Lizenzverträgen, F&E-Verträgen, Vertriebsvereinbarungen und der Selbstregulierung durch Medienverbände. Im Wettbewerbsrecht liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Jan Bernd Nordemann. Seit vielen Jahren vertritt er Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahren. Weiterhin ist Jan Bernd Nordemann Experte im Markenrecht und verfügt insoweit über langjährige Erfahrungen. Er berät sowohl deutsche als auch internationale Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Markenrechts.Seit 1. Januar 2020 ist Jan Bernd Nordemann Partner der Rechtsanwaltskanzlei Nordemann Czychowski & Partner.